was sind typische fragen für die mündliche prüfung?

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yellow_maya
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#1

24.02.2009, 10:03

hu hu...

da ich mich versuche 100 % auf die mündliche vorzubereiten, würde ich gern wissen, was so typische fragen sind. blöde frage, ich weiß. aber mir schwirrt so viel durch den kopf und hab solche angst. kennt ihr sicher auch...

darf man in die gesetze schauen?

danke :D
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Smilie
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#2

24.02.2009, 10:06

darf man in die gesetze schauen?
das kommt auf das Bundesland an, in dem Du Deine Prüfung machst.

Hier in Berlin hatten wir keine Gesetztestexte. Man musste nur die BRAGO-§§ wissen.

Sonst kommt alles mögliche... 2. VU und (nachdem eine meinte, ihr würde das Liegenschaftsrecht liegen, wurde sie diesbezüglich befragt)... also ich empfehle Dir, wenn so eine Frage kommt, Dir ein Thema zu suchen, in dem Du echt fit bist.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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Schneeweißchen
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#3

24.02.2009, 10:08

Meist hat man dort aber auch gar nicht die Zeit, um großartig in den Gesetzen zu wühlen.
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
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Gelini
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#4

24.02.2009, 10:12

Meistens sind es ja doch auch einfache Fragen, die man im Schlaf beantworten kann, sofern man eine gute Prüfungsvorbereitung für die schriftliche gemacht hat. Bei uns wurde oft gefragt, warum gegen einen VB ein Einspruch zulässig ist und kein Widerspruch... zu sowas kann man dann auch die §§, weil man das immer wieder runtergebetet hat
engerl86

#5

24.02.2009, 10:20

Bei uns wurden viel fristen gefragt: also wielang man widerspruch gegen mb einlegen kann und wielang einspruch gegen vb.

Gesetzestexte durften wir nicht verwenden.

Aber ich hab mich auch nicht sonderlich mehr auf die mündliche vorbereitet. musste für die schriftliche ja eh alles lernen.
yellow_maya
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#6

24.02.2009, 10:37

ich komme aus schlesweig holstein.

ich werde nun noch mal die aktuellen politischen themen lernen
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rebru82
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#7

24.02.2009, 10:41

Hi, ich will niemanden verunsichern, aber bei meiner Kollegen war das so, dass die Prüfung nach einem unechten Versäumnisurteil gefragt haben. Habe ich vorher noch nie etwas von gehört.

Aber schwer war sie bei mir auch nicht, du schaffst es schon.
[hr]

Liebe Grüße

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nephele
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#8

24.02.2009, 10:43

bei uns wurde ein verfahren von vorne bis hinten durchgesprochen, angefangen beim außergerichtlichen aufforderungsschreiben bis zur ZV inkl. gebühren etc...
politisches wurde gar nicht gefragt... hatte aber auch in niedersachsen prüfung
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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nephele
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#9

24.02.2009, 10:45

das unechte VU ist doch wenn der kläger nicht zum termin kommt oder?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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