Forderungsanmeldung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Tanja1980
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 08.06.2010, 11:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

09.06.2010, 11:54

Hallo zusammen,

soll eine Forderungsanmeldung machen. Hier geht es um ausstehende Gehälter. Werden die in Brutto oder Netto angegeben? Wie gebe ich eine Teilzahlung für ein Gehalt an, wenn die Gehälter z. B. in Brutto angemeldet werden müssen?

Danke für Eure Hilfe

Tanja1980
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

09.06.2010, 11:58

Wenn du die Nettobeträge hast, dann mußt du diese nehmen. Teilzahlungen kannst du dann einfach abziehen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Lunashine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 441
Registriert: 02.04.2009, 10:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/geprüfte Insolvenzassistentin (In§Fo)
Wohnort: Bielefeld :)

#3

09.06.2010, 12:58

Anzumelden sind lediglich die Nettogehaltsansprüche. Die Sozialabgaben werden durch die entsprechenden Stellen selbst zur Insolvenztabelle angemeldet.
Tanja1980
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 08.06.2010, 11:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#4

09.06.2010, 13:57

Danke für Eure schnelle Hilfe. Auf Euch ist Verlass!
Antworten