Rechnung -Kleinvieh macht keinen Mist?-

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Aga77
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#1

26.01.2009, 11:19

Hallo Leute,

ich muß nun die ersten RVG-Sachen berechnen.
Fand ich eigentlich erst nicht soo schlimm, aber da gibt es ja doch recht viel zu bedenken trotz RA-micro.

Mein Chef sagt Kleinvieh macht keinen Mist und meint ich soll das jetzt mal anschauen.

Nun gut, tatsächlich Kleinvieh. Streitwert 150 €.
Die Tätigkeit ist eine Beratung und ein außergerichtliches Schreiben.
Wegen Anrechnung der Beratungsgebühr auf das außergerichtliche Schreiben komme ich zu folgendem mikrigem Ergebnsi:

1,2 geschäftsgebühr 30 €
und Auslagenpauschale 7002 VVRVG.

Das kann doch wirklich nicht richtig sein. habe ich was falsch gemacht, komme mir irgendwie idiotisch vor... Büffeln ist da wohl angesagt.

:oops:
Grüße AGA
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Kichererbse
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#2

26.01.2009, 11:22

30,00 € netto + AP ist - traurig aber wahr - richtig!
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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secret72

#3

26.01.2009, 11:26

Warum nur eine 1,2 Geschäftsgebühr? (Ist keine Kritik, reines Interesse)
gkutes

#4

26.01.2009, 11:26

aber wieso "wegen anrechnung der Beratungsgebühr"?
1,2 Gebühr aus Streitwert bis 300 euros sind 30 euro. also ohne anrechnung von irgendwas
und außerdem - warum 1,2? bei 1,3 gibts doch glatt 2,50 mehr :)
Svenja
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#5

26.01.2009, 11:33

Ich hätte jetzt auch einfach nur eine 1,3 Geschäftsgebühr genommen
Zuletzt geändert von Svenja am 26.01.2009, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
Aga77
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#6

26.01.2009, 11:34

Ja, klar 1,3 oder 1,5 ist auch möglich. 1,2 dachte ich währe der Normalwert.

Was ich nicht sicher weiss ist, ob die Beratung wirklich angerechnet wird, oder ob da noch eine Gebühr entsteht? Der Mandant kam doch, wurde beraten und schritt 2 ist die außergerichtliche Tätigkeit.

Da ist mein peinliches Wissensloch...
*Carpe diem* Was sonst? *
Maximum
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#7

26.01.2009, 11:35

Ja, klar 1,3 oder 1,5 ist auch möglich. 1,2 dachte ich währe der Normalwert.
1,3 Ist der Regelsatz!
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rosa

#8

26.01.2009, 11:37

Ja, klar 1,3
1,3 ist die mittelgebühr für die ihr keine weiteren erläuterungen braucht (im normalfall!!!)
Was ich nicht sicher weiss ist, ob die Beratung wirklich angerechnet wird, oder ob da noch eine Gebühr entsteht? Der Mandant kam doch, wurde beraten und schritt 2 ist die außergerichtliche Tätigkeit.
die beratung wird voll auf die außergerichtliche tätigkeit angerechnet. es sei denn, ihr habt eine gebührenvereinbarung die etwas anderes aussagt (haben die meisten mittlerweile) DANN gäbe es zwei voneinander unabhängige kostenrechnungen!!!
secret72

#9

26.01.2009, 11:38

Ne, die 1,3 ist der Normal-/Mittelwert.

Ich würde da aber auch keine Beratungsgebühr in Ansatz bringen, sondern nur die 1,3 Geschäftsgebühr.
Aga77
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#10

26.01.2009, 11:50

Ja, Ihr habt recht, ich habe mich verguckt beim Tippen.
1,3 ist richtig.

Aber das Ergebnis ist ja echt erschreckend...

Grüße und vielen lieben Dank für Eure Unterstützung !!!

AGA
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