Kündigung Auszubildender

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Lena
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#11

26.11.2008, 19:12

Ja, das stimmt, da gibt es keine Fristen: http://www.internetratgeber-recht.de/Ar ... ng/abm.htm

Dein Chef sollte auf jeden FAll mit der Kammer sprechen, damit die über die Probleme schon mal Bescheid weiß. Und wenn er noch minderjährig ist, oder er grad so 18 geworden ist, dann würd ich auf jeden Fall auch mit den Eltern sprechen. Ein gemeinsames Gespräch klärt oft vieles.
Und dann würd ich für jeden wirklichen "Verstoß" erst mal eine schriftliche Ermahnung als Vorstufe der Abmahnung erteilen. Guck mal hier unter Fragen 41 und 42 dazu: http://www.hwk-duesseldorf.de/ausbild/b ... agen2.html
Liebe Grüße
Lena

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Lena
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#12

26.11.2008, 19:15

Ach ja... wegen Fehlen in der Berufsschule und Kündigung findest du viell. hier in dem Ausbildungs-Forum viell. ein paar nützliche Beiträge, z.b. diesen hier: http://www.azubi.net/forum/viewtopic.ph ... =abmahnung
Liebe Grüße
Lena

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blackcat
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#13

27.11.2008, 08:19

Auch wenn es gesetzlich keine Frist für eine Abmahnung gibt, so hat diese unverzüglich nach Kenntnisnahme des Verstoßes zu erfolgen. Die Rechtsprechung lässt dies m.E. bis zwei Wochen danach zu.

Ferner sollten es ca. 3 Abmahnungen wegen derselben Sache sein.
Bei verschiedenen Verstößen beginnt die Abmahnungsfolge wieder von vorne (Man kann 6 Abmahnungen haben wegen unterschiedlicher Sachen, ohne fristlos gekündigt werden zu dürfen).

Was genau steht im Azubi-Vertrag? Sonst vielleicht mal mit der zuständigen Azubi-Kammer sprechen...
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
marien135
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#14

27.11.2008, 10:40

Leider kann man ja keinen wegen Unfähigkeit kündigen ^^
Ne reingedrängt wurde unser Azubi überhaupt nicht... der hat Praktikum bei uns gemacht und danach dauernd angerufen war ungefähr dreimal bei uns zum Besprechen etc. Mein Chef wollte ihn ja gar ned weil er damals schon so schlechte Noten hatte und so viele Fehltage.. aber meine superschlaue Rechtsanwältin hat ihn so genervt bis er ja gesagt hat... weil der Azubi nämlich voll der Schleimscheißer ist und jedem nach dem Mund redet und die Anwältin hat gemeint der Azubi ist ja sooooo symphatisch...
Neija ich bin seit einiger Zeit soweit, dass ich nicht mehr mit ihm rede, weil ich brauch mich ja ned blöd von der Seite anquatschen lassen, und erklären oder ausbilden tu ich ihn auch nicht mehr ausser er stellt mir konkrete Fragen.... ich hab das an die Anwälte abgegeben... die ihn natülich auch nicht ausbilden, was total schXXX für ihn ist, aber das versteht er nicht mal.... er hat sowieso seine ganz eigene Sicht und kann eh schon alles ...
wusstet Ihr dass !!!alle!!! unsere Akten !!nur!! mit Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale und MwSt. abzurechnen sind ? (egal was der Anwalt macht oder obs Zivi oder Strafrecht ist) Da seht ihr mal wie ober gscheidt mein Azubi ist..... und dann darf ich mir noch anhören ich brauch ihm nix erklären, er kann Kostennoten schreiben.... Klar wenn mein Chef sie mir diktiert kann ich es auch ^^ seitdem sag ich mir mach du nur, mir gehts am ... vorbei...
Übrigens ist unser Held schon über 20 ich glaub 21 oder 22 ...
Kann ich eigentliche ne Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung schreiben ? Wir haben ihm jetzt übrigens ein Schreiben geschrieben mit Verhaltensregeln!, ich finds echt hart, dass sowas überhaupt nötig ist... ich hab auch erst ZMA gelernt und fands total bescheuert weil ich kein Gefühl für den Job hatte, aber hab dann auch nach 2 1/2 Monaten gekündigt und mir dann beim Anwalt was gesucht, ich mach doch nicht lebenslang nen Job mit dem ich nix anfangen kann... das sollte man sich echt vorher überlegen...
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blackcat
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#15

27.11.2008, 12:15

Du kannst eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung schreiben, du musst jedoch genau beschreiben, was er macht (bzw. nicht macht), also auflisten.

Abmahnungen sind ja an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, du darfst also nicht vergessen, z. B. die Kündigungsdrohung mit hinein zu schreiben, da es sonst lediglich eine Ermahnung ist.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
HIMI
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#16

27.11.2008, 12:21

der benimmt sich glatt wie ein "unreifer Teenie". Man glaubt es ja kaum.
Leistet der sich bei euch auch Fehltage?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#17

27.11.2008, 12:46

Aber ACHTUNG :omi

Zu spät kommen, ist kein fristloser Kündigungsgrund!!
Das weiß ich aus eigener Erfahrung. :rauch
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Babylissi
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#18

27.11.2008, 12:49

tja... ist echt nicht ganz einfach alles, aber ich kenne z. B. eine die im 3. Lehrjahr immer noch Kaffee kochen soll und Aufräumarbeiten machen muss. Die hat noch nie einen Brief o. ä. geschrieben, Mahnbescheid ausgefüllt oder sonst was gemacht was zu der Ausbildung gehört. Sie will, darf aber in ihrem Büro nicht. - Mal der umgekehrte Fall -

Der Ausbildungsbetreuer hat auch versucht mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen, die waren aber nicht bereit dazu und nun hängt sie auch noch in der Berufsschule hinterher, weil sie einfach die Theorie mangels Praxiserfahrung/-ausführung nicht versteht!

Tja, ganz schön arg, was so in anderen Kanzleien so oder so passiert ...
HIMI
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#19

27.11.2008, 13:09

früher hätte man dazu gesagt: "das arme Ding". Hat sie sich schon mal an die Kammer gewandt?
ich glaub mich knutscht ein Elch
marien135
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#20

27.11.2008, 16:02

ja das hatte ich bei meiner ersten Kanzlei auch.. .ich durfte rund um die uhr telefon, post und kaffee machen, da bin ich dann aber nach drei monaten weg und habe seitdem immer ein Alleinsekretariat geführt und hab auch angefangen im 2. Lehrjahr selbst auszubilden... von daher denke ich eigentlich dass ich gerne und eigentlich auch gut ausbilde, nur seh ich ned ein dass ich a gegen ne Wand rede und b dann auch noch angefaucht werde, weil der azubi nicht einsieht dass er halt nicht gleich alles kann.... ich halte wirklich nichts davon dass man nen Azubi nur Depperlarbeit machen lässt, ich mach sie genauso.... ich sag nur archiv... das sah aus wie ein Schweinestall, der Azubi sollte es machen und meinte im Keller wäre es soooo kalt da bekommt er ne blasenentzündung ratet mal wer es dann wieder machen durfte.... Neija aber was bringts wenn ich hier rumheule (außer frusterleichterung^^)

Fehltage.... ich glaub in dem 1 Jahr und 3 Monaten waren schon insgesamt so 2 1/2 Monate krank sein dabei.... und Schule ist der selbe spaß ... vor allem ist der Azubi in der Schule an anderen Tagen krank als bei uns....

Aber ich danke nochmal wegen Euren super Ratschlägen und nehme gerne weitere an....

Ich hoffe ich bekomm mein Chef dazu bei der Kammer anzurufen.... der verschließt nämlich gern die Augen... aber mir ist es eigentlich mittlerweile egal, wenn er nix tut mach ich da dann auch nix.... kann den Azubi ja schlecht selbst Abmahnen geschweige denn kündigen... ein Kollege von mir hat schon gemeint wir könnten den Azubi rausmoben... aber das find ich zu krass... auch wenn ich nur Ärger und doppelte Arbeit habe, finde ich das moben das letzte ist...das kenn ich nämlich aus eigener Erfahrung von einer Großkanzlei (nie wieder mit 11 Anwälten^^)

Ich glaub ich mach mal nen Blog mit: "Die Horrorjahre mit meinem Azbi^^"

LG :D
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