Vollmacht

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Aga77
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#1

20.11.2008, 16:18

Hallo Ihr Lieben!

ich bin etwas confused bei dem Thema Vollmachten.

Also, man liest doch oft: "ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert".

Jetzt sagte mein Chef, daß im Strafrecht sowas problematisch sei...

Nun gut, wir haben weiter diskutiert (ohne chef) und überlegt, ob das nicht immer blöd ausgehen kann. Muß man die Vollmacht nicht im Original reintun? Bei Gericht machen wir das jedenfalls immer. Mein Kollege hat jetzt was anderers ausgegraben. Er meint im BGB § 174 oder so stünde, daß man eine Originalvollmacht vorlegen müßte.

Könnte man denn bei Anwälten die obiges schreiben, ohne Vollmacht beizulegen, trotzdem eine anfordern?

Hm, kommt mir komisch vor, wieviel Vollmachten sollten wir auch in der Akte haben 1000? :cry: :?:

Wißt Ihr was?
Grüße
AGA
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Sinchen
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#2

20.11.2008, 16:39

Ich füge immer nur bei Kündigungen eine Originalvollmacht bei. Sonat frage ich Chefe.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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PeeDee
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#3

20.11.2008, 16:39

Das schöne Thema Vollmacht :)
Den § Den Dein Kollege ausgegraben hat, der gilt für einseitige Willenserklärungen, also z.B. Kündigungen.
Bei Kündigungen muss tatsächlich eine Vollmachtsurkunde vorgelegt werden, eine Urkunde ist die Vollmacht im Original.

Bei sonstigen anwaltlichen Schreiben reicht tatsächlich eine keine Kopie der Vollmacht, allerdings muss man das Original vorlegen können, wenn es verlangt wird.

Schließlich kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden, es gibt keine Pflicht zur schriftform. Ist bei uns nur eben selten, wegen des Nachweises hinterher.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


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Smilie
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#4

20.11.2008, 16:48

Außer bei Kündigungen fügen wir auch nie das Original bei... nur in gaaaanz seltenen Fällen. Wonach die da gehen... keine Ahnung.

Cheffe zwei meinte aber auch noch bis kürzlich, dass in Strafsachen immer die Original-Vollmacht beigefügt werden muss... bis ich ihm gezeigt hab, dass es auch mit ner Kopie geht. Hauptsache man kann das Original vorlegen, wenn es gefordert wird.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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madeja
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#5

20.11.2008, 19:16

in Strafsachen sollte die Vollmachtsvorlage eine bewusste Entscheidung des Anwalts sein und im Zweifel eher nicht erfolgen - die Vollmachtsvorlage, egal ob in Kopie oder Original, ist regelmäßig nicht notwendig. Liegt keine Vollmacht vor, können Zustellungen nicht wirksam an den Verteidiger erfolgen - das Gericht muss sich dann also selbst die Mühe machen...

Im sozialgerichtlichen Verfahren wird regelmäßig die Vorlage einer Originalvollmacht verlangt; bei Verfassungsbeschwerden ebenso.
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Pepsi
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#6

20.11.2008, 20:06

ich finde den Quatsch mit der Vollmachtvorlage blödsinn... jahrzehntelang hat die Versicherung ausgereicht, noch nichtmal das und nun fangen alle möglichen Anwälte und Versicherungen etc. an zu spinnen und wollen immer ne Vollmacht

da mein Chef -außer bei Strafsachen- fast nie ne VOllmacht unterschreiben lässt, und bei Stammmandanten sowieso nicht, haben wir dann natürlich ein Problem..
ich find das total blöd

wenn dann füge ich eine begl. Vollmacht bei, das dürfte reichen. Das Original bleibt IMMER in der Akte
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#7

30.11.2008, 10:30

wir fügen meistens eine beglaubigte VM bei - außer im SozR - da will das Gericht immer das Original haben :D
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#8

30.11.2008, 11:11

JA genau das was Pepso schreibt ist auch bei uns Gang und Gebe, leider..

unser Stammmandanten nervt es auch schon Vollmachten zu unterschreiben zB bei Inkassosachen, wenn man da eine größere Firma hat, die dann im Monat bis 20 neue Sachen hereingibt, dann ist doch klar das der/die keine Lust mehr hat...

Anonsten kann ich auch nur sagen das mein Chef bei Strafsachen sofern kein Pfictverteidiger (also vom Gericht bestellt) sich ne Vollmacht unterschreiben lässt.

Sonst lege ich auch ausser bei Kündigungen keine Originalvollmachten bei.
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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skugga
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#9

30.11.2008, 14:37

@ madeja: Aber mal sowas von zustimm! Gerade im Strafrecht kanns passieren, dass man durch die Vollmachtsvorlage dem Mandanten einen echten Bärendienst erweist... Der einzige Haken ist, dass man sich herrlich mit StA und Gericht rumstreiten kann, aber dann muss das halt so...

Schön zu lesen zu dieser Thematik:

http://verteidiger.wordpress.com/
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