Hallo,
ich bin fast am verzweifeln. Unsere Azubine macht nichts anderes, außer ihren blöden Urlaub planen.
Im Mai/Juni hat sie ihre Prüfung. Sie geht davon aus, dass sie nicht bestehen wird. Jetzt fragt sie mich ständig wie viel Urlaub sie dann noch hat.
Also laut Vertrag hat sie bis 31. Juli 08 noch 12 Tage Urlaub. Meiner Meinung nach hat sie dann ab dem 01. August 08 nur 10 Tage bis zum 31. Dezember 08.
Sie ist der festen Überzeugung, dass sie 12 Tage Urlaub hat.
Meine Frage ist jetzt, berechnet man den neuen Urlaub ab dem 01. August oder ab dem Zeitpunkt nach der mündlichen Prüfung, also dann ab dem 01. Juli zum Beispiel???
Urlaub
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Wenn sie ihre Prüfung nicht besteht, dann stehen ihr die restlichen Urlaubstage, die sie bis dahin nicht genommen hat, noch zu.
Du berechnest immer 2 Tage pro Monat für anteiligen Urlaub. Wäre dann bei ihr 10 Tage bis Dezember.
Du berechnest immer 2 Tage pro Monat für anteiligen Urlaub. Wäre dann bei ihr 10 Tage bis Dezember.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
wie viel hat sie denn pro jahr?
wenn sie dann bei euch bleibt, also durchgängig, dann hat sie doch auch anspruch auf den ganzen jahresurlaub.
wenn sie dann bei euch bleibt, also durchgängig, dann hat sie doch auch anspruch auf den ganzen jahresurlaub.
Von Januar 2008 bis Dezember 2008 hat sie 24 Urlaubstage.
Von Januar 2009 bis (ich nehme an) 31. Juli 2009 hat sie 12 Tage laut Ausbildungsvertrag.
Ich habe ihr aber jetzt einfach gesagt, 2 Tage pro Monat. Soll sie sehen wie sie damit klar kommt. Die geht mir sowieso auf die Nerven.
Von Januar 2009 bis (ich nehme an) 31. Juli 2009 hat sie 12 Tage laut Ausbildungsvertrag.
Ich habe ihr aber jetzt einfach gesagt, 2 Tage pro Monat. Soll sie sehen wie sie damit klar kommt. Die geht mir sowieso auf die Nerven.
aber endet ein Ausbildungsvertrag nicht automatisch mit Bestehen der Prüfung?
wenn das stimmt, habt ihr sie ja um 2 tage beschissen...Von Januar 2009 bis (ich nehme an) 31. Juli 2009 hat sie 12 Tage laut Ausbildungsvertrag.
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Hallo miteinander,
habe mal gelernt, dass, wenn man über den 30.06. eines Jahres beschäftigt ist, immer Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub hat. Da wird nichts mehr anteilig berechnet.
So sagt es mir wenigstens mein Arbeitsrechtler hier immer (noch).
habe mal gelernt, dass, wenn man über den 30.06. eines Jahres beschäftigt ist, immer Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub hat. Da wird nichts mehr anteilig berechnet.
So sagt es mir wenigstens mein Arbeitsrechtler hier immer (noch).
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Stimmt, so war es bei mir auch. Ich hatte am 07.07.03 meine letzte Prüfung und konnte meinen kompletten Jahresurlaub nehmen.
naja-das will die azubi ja gar nicht. wenn sie den kompletten urlaub nimmt, hat sie ja dann (theoretisch) den rest des jahres keinen mehr.
Mich irritiert in dieser Aussage das "ich nehme an".Maeusken hat geschrieben:Von Januar 2008 bis Dezember 2008 hat sie 24 Urlaubstage.
Von Januar 2009 bis (ich nehme an) 31. Juli 2009 hat sie 12 Tage laut Ausbildungsvertrag.
Ich habe ihr aber jetzt einfach gesagt, 2 Tage pro Monat. Soll sie sehen wie sie damit klar kommt. Die geht mir sowieso auf die Nerven.
Wir hatten unsere mündliche Prüfung im Juni - ich würde also annehmen, dass die Urlaubstage im Vertrag bis Ende Juni geplant sind - dann wären es auch wieder 24 Tage/Jahr - auf jeden Fall aber ist 2 Tage/Monat richtig.
Mit "ich nehme an" kommen wir bei dieser Diskussion also gar nicht weiter
Viele Grüße
ich
ich