Hallo!
Folgende Frage: Wie wird das mit den Überstunden bei euch gehandhabt?
Rechnet Ihr die Mehrarbeit gegen, d.h. bekommt Ihr die zu viel geleisteten Stunden mit Freizeit ausgeglichen oder sogar vergütet?
Mir wurde jetzt vorgeschlagen, dass es ab jetzt keine Überstunden in dem Sinne mehr gibt. Ich muss nicht mehr nach der Schule kommen und alles was an Mehrarbeit anfällt wird zwar als solche hingenommen, aber nicht berücksichtigt. Ich kann also arbeiten bis ich grün und blau werde, ziehe aber keinen Nutzen aus den vielen Überstunden.
Was sagt Ihr dazu?
Liebe Grüße
Überstunden in der Ausbildung
- repfiffi
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Hoi!
Naja, mit den Überstunden ist das immer so'ne Sache *lol* - wie viele Überstunden im Schnitt (musst) Du denn machen?
Da Du ja die Volljährigkeit erreicht hast, können Deine Ausbilder normalerweise von Dir verlangen an beiden Berufsschultagen nach der Schule noch arbeiten zu gehen (wobei die Berufsschulzeit als Arbeitszeit mit angerechnet wird)...Wenn Sie Dir nun erlauben, an beiden Berufsschultagen nicht danach arbeiten kommen zu müssen, ist das ja recht "fair" von Ihnen....
Also bei mir war das genauso in der Ausbildungszeit. Ich brauchte nicht nach der Berufsschule hin - wobei es dabei auch immer noch Sonderfälle gab (wie z. B. einer im Büro der anderen Mitarbeiter ist ausgefallen und Not war am Manne....)
Meiner Meinung nach: mit Überstunden müssen wir alle (in sämtlichen Bereichen) immer mal wieder rechnen & so lange sie sich in Grenzen halten & wir nicht völlig ausgenutzt werden, man ab & an dafür mal "Hitzefrei" etc. pp bekommt & wir nicht nur ausschließlich als Lückenbüsser hin halten müssen und völlig geknechtet werden ohne wenn und aber, so ist das auch völlig legitim mal Überstunden zu machen.
LG
Naja, mit den Überstunden ist das immer so'ne Sache *lol* - wie viele Überstunden im Schnitt (musst) Du denn machen?
Da Du ja die Volljährigkeit erreicht hast, können Deine Ausbilder normalerweise von Dir verlangen an beiden Berufsschultagen nach der Schule noch arbeiten zu gehen (wobei die Berufsschulzeit als Arbeitszeit mit angerechnet wird)...Wenn Sie Dir nun erlauben, an beiden Berufsschultagen nicht danach arbeiten kommen zu müssen, ist das ja recht "fair" von Ihnen....
Also bei mir war das genauso in der Ausbildungszeit. Ich brauchte nicht nach der Berufsschule hin - wobei es dabei auch immer noch Sonderfälle gab (wie z. B. einer im Büro der anderen Mitarbeiter ist ausgefallen und Not war am Manne....)
Meiner Meinung nach: mit Überstunden müssen wir alle (in sämtlichen Bereichen) immer mal wieder rechnen & so lange sie sich in Grenzen halten & wir nicht völlig ausgenutzt werden, man ab & an dafür mal "Hitzefrei" etc. pp bekommt & wir nicht nur ausschließlich als Lückenbüsser hin halten müssen und völlig geknechtet werden ohne wenn und aber, so ist das auch völlig legitim mal Überstunden zu machen.
LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
Wie viele Überstunden wären das denn bei Dir ungefähr Highlandqueen?
So ganz ohne ÜStunden wirst Du wohl kaum ne Chance haben überhaupt irgendwo nen Job zu finden. Leider gehören diese ungeliebten Stunden ohne direkten Ausgleich mittlerweile zum schlechten "guten Ton"
Viele Grüße
ich
ich
- Highlandqueen_89
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 48
- Registriert: 20.03.2008, 20:03
Hallo!
Das ist nicht nur ab und zu mal so, dass ich länger bleiben muss. Das habe ich jeden Tag.
Manchmal nur eine halbe, aber auch mal 1-2 Studen. Das "läppert" sich schon zusammen.
MFG
Das ist nicht nur ab und zu mal so, dass ich länger bleiben muss. Das habe ich jeden Tag.
Manchmal nur eine halbe, aber auch mal 1-2 Studen. Das "läppert" sich schon zusammen.
MFG
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- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 60
- Registriert: 04.08.2008, 18:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Landkreis Leipzig
Das mit den Überstunden ist wirklich immer anders geregelt. Ich war schon in einer Kanzlei, da konnte ich mir mehr o. weniger ab 1/4 h länger bleiben dies als Übestunden aufschreiben. In einer anderen Kanzlei wurde vorausgesetzt, dass man täglich ca. 1 h länger bleibt als vereinbart, praktisch bis alle Post raus war und meistens haben die Anwälte die Unterschriftsmappen erst genau zum eigentlichen Feierabend gebracht. Wenn sie dann in Schriftsätzen noch was geändert hatten, musste das dann natürlich auch noch geändert werden.
- blackcat
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Wenn du täglich 1 bis 2 Stunden länger machst, dafür aber beide Schultage nachmittags frei hast, finde ich das in Ordnung. Damit sind die Nachmittage dann wiederum ausgeglichen.
Wenn du die Überstunden nicht machen möchtest, musst du natürlich damit rechnen, nach der Schule arbeiten gehen zu müssen.
Wenn du die Überstunden nicht machen möchtest, musst du natürlich damit rechnen, nach der Schule arbeiten gehen zu müssen.
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Bei uns wird so gehandhabt, dass alle Azubis nach der Schule nicht kommen müssen, es sei denn, es fallen Stunden aus und die Schulzeit liegt unter 5 Schulstunden. Das ist auch bei den volljährigen Azubis so. Sollte es wirklich mal vorkommen, dass Überstunden gemacht werden müssen, werden die in Freizeit abgegolten. Aber bei den Azubis kommt das vielleicht 5 mal im Jahr vor. Bei den Angestellten fallen schon mal Überstunden an, vielleicht 1 bis 2 mal im Monat. Aber auch die werden durch Freizeit vergütet.
LG Moli