! Forderungsaufstellung für Zwangsvollstreckungsauftrag !

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Trinity

#1

30.09.2008, 08:27

Hallöle Ihr Lieben!

Muss gerade einen ZV-Antrag machen und mach hierfür gerade die Forderungsaufstellung gem. unseres VB.

Stimmt es, dass Nebenforderungen (beispielsweise Mahnkosten oder RA-Gebühren im VB unter Nebenforderungen) nicht verzinst werden dürfen, und die "Kosten wie nebenstehend" müssen verzinst werden?

Die ZVs die ich gemacht habe, kann man bisher an einer Hand abzählen. Daher hab ich so eine blöde Frage, sorry.

Wär super, wenn ihr mir schnell antworten könntet, der ZVA muss heute raus...

Lieben Dank!
jujo
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 05.04.2007, 12:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

30.09.2008, 09:03

Hallo.
Mahnkosten sind unverzinsliche Kosten und werden als vorgerichtliche Kosten des Gläubigers gebucht.
Die Kosten für den MB (Kosten wie nebenstehend) werden mit 5 % verzinst.

Was meinst du mit RA-Gebühren im VB als Nebenforderung. Handelt es sich dabei um die hälftigen außergerichtlichen Gebühren?

gruß jujo
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#3

30.09.2008, 09:41

Stimmt es, dass Nebenforderungen (beispielsweise Mahnkosten oder RA-Gebühren im VB unter Nebenforderungen) nicht verzinst werden dürfen, und die "Kosten wie nebenstehend" müssen verzinst werden?
Ja, stimmt. Müsste auch so im VB drin stehen.

Die "nebenstehenden Kosten" sind ja sowas wie der KfB im Klageverfahren. Und der wird ja auch verzinst.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Gast

#4

02.10.2008, 13:55

Die "nebenstehenden Kosten" sind die RA-Kosten für MB + GK und VB, diese werden auf jeden Fall verzinst (steht auch im VB auf der rechten Seite unten ab wann)
Die Nebenforderungen werden nicht verzinst also vorgerichtliche RA-Kosten (es sei denn sie wurden im wege des Schadensersatz als Hauptforderung inkl. Zinsen im MB geltend gemacht).
Mahnkosten, werden gar nicht verzinst auch Auskünfte, Bankrücklasten usw. sind reine Nebenkosten

Ich hoffe das ist verständlich.

LG Karin
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#5

02.10.2008, 14:02

Die Nebenforderungen werden nicht verzinst
Warum eigentlich nicht?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#6

02.10.2008, 14:26

Weil's irgendwo so steht :duckrenn :sorry hab keine §§
Viele Grüße

ich
Janina
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 07.03.2008, 20:34

#7

18.10.2008, 20:36

hallo ihr lieben, ich hab da auch ein problem
wir haben eine mandantin. diese ist 22 jahre alt. ihr vater zahlt ihr seit dem 18. lebensjahr keinen unterhalt mehr. unsere mandantin hat einen urkunde (titel) indem der vater verpflichtet ist an diese 250,00 € monatlich zu zahlen.

jetzt soll ich aus dieser urkunde die ZV einleiten. Wie buche ich aber das forderungskonto? ich meine da sind ja jahre in dem der vater keinen unterhalt gezahlt hat, verstehe irgendwie nicht, ich habe bis jetzt das forderungskonto laut VB immer gebucht :-(

so weit ich weiß kann unsere mandantin PKH für GK und GVZ-Kosten beantragen, stimmt´s. Die RA-Gebühren muss sie aber selbst tragen, oder?
Wie beantrage ich aber PKH?

Hilfe...
Gina

#8

18.10.2008, 20:42

Dass Nebenforderungen - also z.B. vorgerichtliche RA-Kosten - nicht verzinst werden, ist ein Fehler im System des Mahnverfahrens. Wenn man sie einklagt, bekommt man auf diese Nebenforderungen sehr wohl Zinsen. Im Mahnbescheidsantrag ist das nur leider nicht vorgesehen.

Wir wollten doch schon mal irgendwo eine Petition ans Justizministerium schicken deswegen. Weil es nämlich schlicht falsch und ungerecht ist.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#9

19.10.2008, 16:39

Tschuldigung Gina, aber du antwortest auf das Ursprungsposting und nicht auf Janina´s Frage..

@Janina: ich verstehe dich ehrlich gesagt nicht genau. Was möchtest du? Wissen wie man das FoKo bucht? Du kannst bei RA-Micro monatliche Buchung oder so auswählen, dann wird automatisch z.B. immer am 1. d. Monats die 250 € gebucht
Theres

#10

19.10.2008, 17:28

Du kannst bei RA-Micro monatliche Buchung oder so auswählen, dann wird automatisch z.B. immer am 1. d. Monats die 250 € gebucht

@Pepsi :zustimm

Manche Gerichte bewilligen PKH auch für die RA-Kosten. Unseres z.B.. Ich würde beim Gericht vielleicht vorher einmal nachfragen.
PKH-Antrag und z.B. den ZV-Auftrag stelle ich immer gleichzeitig. Den PKH-Antrag stellst du beim zuständigen Amtsgericht und fügst diesem den ZV-Auftrag bei. Dadurch gibt es dann keinen Zeitverlust, weil das Amtsgericht den ZV gleich an die zuständige Stelle weiterleitet.
Den PKH-Antrag formuliere ich so: In der Zwangsvollstreckungssache .... (Gläubiger) gegen ..... (Schuldner) wird Prozesskostenhilfe unter meiner Beiordnung für folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahme beantragt: Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners und Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung innerhalb des Bezirks des Amtsgerichts ……. gemäß § 119 Abs. 2 ZPO aus dem Urteil des ………gerichts ……… vom ……………..- Aktenzeichen: ……………………… -.
Die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom .......... , Zwangsvollstreckungsunterlagen und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse füge ich anliegend bei.
Antworten