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Verfasst: 22.09.2008, 16:17
von gkutes
Was sind "Reichengebühren"?
wer sagt denn sowas? dein chef? also aus dem zusammenhang würde ich darauf tippen, dass PKH die "Armengebühren" und die normalen die "Reichengebühren" sein sollen. Finde ich aber schon etwas befremdlich-aber das nur nebenbei.
Diesen vertreten wir aber nicht mehr.
kann es euch dann nicht wurscht sein?

Verfasst: 22.09.2008, 16:20
von gkutes
Darf das Berufungsgericht die Kosten einfach minimieren?
da bin ich ein bisschen überfragt.

ich nehme an, dass 900 € anerkannt wurden? was steht denn genau im Tenor des Urteils????

Verfasst: 22.09.2008, 16:29
von Janina
keine Ahnung, habe auch von Reichengebühren noch nie was gehört!!!
Dem AG hatten wir aber schon letztes Jahr mitgeteilt, dass wir diesen nicht mehr vertreten!
Das AG hat uns nur die Mitteilung geschickt, dass dieses dem Mandanten die Ratenzahlungen aberkennt, weil dieser diese nicht zahlt.
kann es ja vielleicht sein, weil der Mandant sich evt- "ordnungswidrig" verhalten hat, dass wir dann nach den normalen gebühren abrechnen -also nur meine Idee- :-)

Verfasst: 22.09.2008, 16:45
von Smilie
Also wenn der Mdt. die Verfügungen des Gerichts nicht befolgt, dann hat er halt Pech gehabt. sollte aber nicht Euer Problem sein. Ich hoffe, Ihr habt Eure Kosten schon abgerechnet.

Verfasst: 23.09.2008, 10:51
von Janina
Hallo.
In dem Schreiben des Gerichts steht, dass wenn er die Ratenzahlungen nicht wieder aufnimmt ihm die PKH aufgehoben wird und dem Rechtsanwalt, also uns, ein Anspruch auf Differenzkostenvergütung zusteht? Was bedeutet dies???

Verfasst: 23.09.2008, 10:57
von Smilie
Ihr hab ja die verminderten Kosten ggü. der LJK geltend gemacht. Wenn die PKH aufgehoben wird, dann habt Ihr ggü. dem Mdt Anspruch auf die vollen Gebühren.

Verfasst: 23.09.2008, 16:27
von Janina
ja genau. Es geht hier um die wahlanwaltsgebühren. Diese entstehen ab einem bestimmten höheren wert. jetzt weis was mein chef mit den Reichengebühren gemeint hat :D
danke!!!

Verfasst: 23.09.2008, 16:31
von Tigra
wie dumm ist dass den, er soll sich den wörtern bedienen die korrekt sind.. und nich solch fadenscheinige sachen wo kein mensch weiß was es bedeutet.
die gebühren sind ja in § 49 geregelt!

Verfasst: 23.09.2008, 16:37
von gkutes
ja genau. Es geht hier um die wahlanwaltsgebühren. Diese entstehen ab einem bestimmten höheren wert. jetzt weis was mein chef mit den Reichengebühren gemeint hat Sehr glücklich
das hatte ich doch in #51 schon geschrieben...!?

Re: Abrechnung KFA

Verfasst: 29.05.2015, 16:01
von StarsinEyes
Hallöchen ich muss das alte Thema nochmal aufgreifen.
Ich hab jetzt folgenden Sachverhalt:

Klage, Beklagte verteidigt sich nicht rechtzeitig, es ergeht VU,hiergegen wird Einspruch eingelegt und das Verfahren geht weiter, am Ende Endurteil: Klage abgewiesen, Kosten werden gegeneinander aufgehoben, die Kosten der Säumnis hat der Beklagte zu tragen.

So nun meine Frage:
Fallen unter die Kosten der Säumnis nur Fahrtkosten, Abwenseheitsgelder und die Gerichtskosten oder fällt dann auch eine TG an für die Termine die nach dem VU waren?
Ich stehe hier grad tierisch auf dem Schlauch