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Verfasst: 17.09.2008, 09:55
von Smilie
Hattet Ihr mit dem UBV eine Gebührenteilung oder so getroffen? Wenn nicht, würde ich die Rechung des UBV mit beifügen. Wenn ja, einfach die Regelgebühren des UBV mit in den Antrag aufnehmen.

Ihr: 1,3 Verfahrensgebühr
UBV 0,65 Verfahrensgebühr
1,2 Einigungsgebühr

dazu noch P+T, USt und ggf. Auslagen.

Verfasst: 17.09.2008, 10:01
von Janina
Ah, da muss ich noch mal schauen bez. der Gebührenteilung.
Es erging aber ein Annerkentnisurteil, rechne ich dafür eine Einigungsgebühr ab?

Verfasst: 17.09.2008, 10:05
von Janina
Es ist ja ein Berufungsverfahren.
Ich rechne dann: 1,6
und wie hoch ist die Terminsgebühr für den UB?

Verfasst: 17.09.2008, 10:06
von Smilie
Es erging aber ein Annerkentnisurteil, rechne ich dafür eine Einigungsgebühr ab?
NEIN!
Ich rechne dann: 1,6
Stimmt - sorry - ich hatte die Berufung vergessen
und wie hoch ist die Terminsgebühr für den UB?
wenn streitig verhandelt wurde dann 1,2 - ist VU ergangen dann 0,5 - bei AU gibt es auch die volle 1,2

Verfasst: 17.09.2008, 10:10
von Janina
hä, nochmal
Termin hat stattgefunden, also 1,2 Nr. 3202 RVG
bei VU wären es aber 0,5 Nr. 3203 RVG
ABER bei einem Anerkenntnisurteil rechne ich die volle 1,2 gem. 3202 VV RVG ab.
Und was mache ich mit dem Unterbevollmächtigten in dem Termin?

Verfasst: 17.09.2008, 10:14
von Smilie
Nur der UBV bekommt die TG - Ihr nicht.
Ihr bekommt nur die 1,6 VG. Der UBV die 0,8 VG + 1,2 TG

Beide dann noch zzgl. P+T + USt und ggf. Auslagen.

Verfasst: 17.09.2008, 10:20
von Janina
Soll ich dann
1,6 VG
0,65 TG
Post + Ust
beantragen, richtig?!

Verfasst: 17.09.2008, 10:26
von Smilie
Du benantragst

Eure: 1,6 Verfahrensgebühr
des UBV 0,8 Verfahrensgebühr
1,2 Einigungsgebühr des UBV
Ihr bekommt gar keine TG

Verfasst: 17.09.2008, 10:27
von Smilie
Da sind dann die Kosten des UBV schon mit drin. Wenn ihr eine Rechnung des UBV über die 0,8 VG und die 1,2 TG habt, dann bitte mit beifügen.

Verfasst: 17.09.2008, 10:28
von Janina
SOll ich nur die VG plis Post und Ust beantragen?