Frist Vorläufiges Zahlungsverbot

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secret72

#21

19.08.2008, 11:49

@yuna89
Ihr beantragt die Zustellung des Zahlungsverbots und den Pfüb nicht gleichzeitig? Es muss aber doch eine Kopie des Pfübs an das Zahlungsverbot beigefügt werden?
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puppa2402
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#22

19.08.2008, 13:08

Seit wann muss denn eine Kopie des Pfüb an das VZV gemacht werden?? Wir machen z.B. auch VZV wenn die vollstreckbare Ausfertigung noch nicht da ist um die Zeit zu überbrücken. Das mit der Kopie dran ist mir neu. Hab ich noch nie gemacht und wurde auch noch nicht beanstandet. :?:
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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secret72

#23

19.08.2008, 13:23

Steht bei uns im Zahlungsverbot drin:

benachrichtigen wir als Bevollmächtigte des Gläubigers hiermit Drittschuldner und Schuldner gemäß § 845 ZPO von der bevorstehenden Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner gemäß dem in Kopie beigefügten Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
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puppa2402
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#24

19.08.2008, 13:27

Aha, aber Pflicht ist es nicht, oder???? Bei uns steht drin: benachrichtigen wir als Bevollmächtigte des Gläubigers hiermit Drittschuldner...., dass die Pfändung ...... ansteht.
Liebe Grüße
puppa

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Jupp03/11

#25

19.08.2008, 14:47

der PFÜB muss nicht beigefügt werden.
secret72

#26

19.08.2008, 15:44

Ne, hab gerade nochmal nachgeschaut - das Beifügen einer Kopie des Pfübs ist nicht vorgeschrieben (aufgrund der Vorlage hab ich angenommen, dass dem so ist). Aber so muss ich die Forderung nicht noch bezeichnen, der Drittschuldner weiß gleich, in welcher Höhe gepfändet wird und manchmal wurde auch schon allein aufgrund des Zahlungsverbot die Forderung vollständig bezahlt. ;)
Jupp03/11

#27

19.08.2008, 16:02

secret72 hat geschrieben:Ne, hab gerade nochmal nachgeschaut - das Beifügen einer Kopie des Pfübs ist nicht vorgeschrieben (aufgrund der Vorlage hab ich angenommen, dass dem so ist). Aber so muss ich die Forderung nicht noch bezeichnen, der Drittschuldner weiß gleich, in welcher Höhe gepfändet wird und manchmal wurde auch schon allein aufgrund des Zahlungsverbot die Forderung vollständig bezahlt. ;)
versteh ich jetzt nicht ganz
secret72

#28

19.08.2008, 16:12

Ich meinte damit die Forderungshöhe und auch die Anspruchsgrundlage / Titel für die zu pfändende Forderung.
Jupp03/11

#29

19.08.2008, 16:24

Ist doch im vorl. ZB vollständig zitiert.
secret72

#30

19.08.2008, 16:27

In unserer Vorlage eben nicht. ;)
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