@yuna89
Ihr beantragt die Zustellung des Zahlungsverbots und den Pfüb nicht gleichzeitig? Es muss aber doch eine Kopie des Pfübs an das Zahlungsverbot beigefügt werden?
Frist Vorläufiges Zahlungsverbot
Seit wann muss denn eine Kopie des Pfüb an das VZV gemacht werden?? Wir machen z.B. auch VZV wenn die vollstreckbare Ausfertigung noch nicht da ist um die Zeit zu überbrücken. Das mit der Kopie dran ist mir neu. Hab ich noch nie gemacht und wurde auch noch nicht beanstandet.
Steht bei uns im Zahlungsverbot drin:
benachrichtigen wir als Bevollmächtigte des Gläubigers hiermit Drittschuldner und Schuldner gemäß § 845 ZPO von der bevorstehenden Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner gemäß dem in Kopie beigefügten Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
benachrichtigen wir als Bevollmächtigte des Gläubigers hiermit Drittschuldner und Schuldner gemäß § 845 ZPO von der bevorstehenden Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner gemäß dem in Kopie beigefügten Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Ne, hab gerade nochmal nachgeschaut - das Beifügen einer Kopie des Pfübs ist nicht vorgeschrieben (aufgrund der Vorlage hab ich angenommen, dass dem so ist). Aber so muss ich die Forderung nicht noch bezeichnen, der Drittschuldner weiß gleich, in welcher Höhe gepfändet wird und manchmal wurde auch schon allein aufgrund des Zahlungsverbot die Forderung vollständig bezahlt.
versteh ich jetzt nicht ganzsecret72 hat geschrieben:Ne, hab gerade nochmal nachgeschaut - das Beifügen einer Kopie des Pfübs ist nicht vorgeschrieben (aufgrund der Vorlage hab ich angenommen, dass dem so ist). Aber so muss ich die Forderung nicht noch bezeichnen, der Drittschuldner weiß gleich, in welcher Höhe gepfändet wird und manchmal wurde auch schon allein aufgrund des Zahlungsverbot die Forderung vollständig bezahlt.
Ich meinte damit die Forderungshöhe und auch die Anspruchsgrundlage / Titel für die zu pfändende Forderung.