Frist Vorläufiges Zahlungsverbot

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Jupp03/11

#11

04.08.2008, 22:14

Ich kenne es jedenfalls anders und zwar auch in diesem Forum. Worte wie mosern und blöd haben hier nichts zu suchen. Vielleicht sollte man mal überlegen, dass Antworten auch Denkanstöße -nicht für dich- sondern ganz allgemein sein könnten.
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sunshine24
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#12

04.08.2008, 22:23

Aber wir hatten hier es ja auch schon mal in irgendeinen Thread davon, dass man doch bitte nicht einfach nur "halb" antworten soll. Und ich finde, wenn man anderer Meinung ist als der andere (was ja nichts Verwerfliches ist, jeder kann sich ja irren), sollte man seine Meinung auch hinschreiben und erläutern. Stimmt man den Aussagen des Vorredners zu, reicht "ich stimme zu", wenn ich aber anderer Meinung bin, sag ich das und sag auch warum!

(Das Wort "blöd" nehm ich gerne wieder zurück ... des ist mir so rausgerutscht! Aber was jetzt bei mosern (=meckern) so schlimm/falsch sein soll, versteh ich nicht. Aber das gehört ja jetzt auch nicht grad hier hin.)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
fantasque
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#14

16.08.2008, 13:46

Dazu ich auch noch ne Frage: Was mache ich, wenn mein Kollege am gleichen Tag wie das vorl. Zahlungsverbot mit dem Titel einen VA gemacht hat. Ich habe noch keine Zustellungsbescheinigung für das vorl. Zahlungsverbot, der Titel ist wahrscheinlich noch zwei Monate weg und ich weiß überhaupt nicht, wofür er das vorl. Zahlungsverbot gemacht hat - leider hat er Urlaub. Hilfe, schieb ich jetzt auch einfach noch ein vorl. Zahlungsverbot hinterher - bis er wieder da ist? Wann fängt denn die 1monatige Frist für das vorl. Zahlungsverbot an zu laufen, wenn der GV es zugestellt hat? Und wenn ich die Benachrichtigung erst bekomme, wenn die Frist quasi schon abgelaufen ist? Ich habe keine Ahnung... :titanic
jenniver
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#15

16.08.2008, 14:39

Schau vielleicht noch mal in der Akte nach: War es nicht ein Pfüb statt ein VA gewesen?
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#16

17.08.2008, 08:08

Es war ganz sicher ein VA.
yuna89
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#17

17.08.2008, 10:51

fantasque,

Wenn du ein VZV benatragst, wird es erst dem DS bzw. den DS'n zugestellt und zum Schluss dem Schuldner. Bei uns stellt ein GV zu, den wir uns frei aussuchen.
Wenn wir dann das VZV mit Zustellungsurkunden zurückbekommen. Suche ich mir die Zustellungsurkunde an den DS raus, dort steht dann, wann zugestellt wurde. Wenn es mehrere DS sein sollte, dann such dir die ZU raus, in welcher die früheste Zustellung zu erkennen ist. Ab diesem Tag hast du einen Monat Zeit, dass die Zustellung!!! des Pfüb's an den DS!!! erfolgt.

Beispiel: Du machst am 01.08.2008 ein VZV fertig. Der GV stellt am 11.08.2008 an den DS zu. Der Schuldner erhält das am 13.08.. Jetzt musst du vom 11.08.2008 (Zustellung an DS) eine Frist von 1 Monat berücksichtigen. FA ist dann der 11.09.2008. Bis dahin muss die Zustellung! des Pfübs an den DS erfolgt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der DS wieder auszahlen und das VZV war umsonst.

Nun kann es aber sein, dass aus welchen Gründen auch immer, dass VZV nicht zugestellt worden sein kann. Du solltest dir daher eine Frist von 2 Wochen setzen, wenn du dein VZV rausschickst und bei dem GV nachfassen, wie der Sachstand erfolgt. Wenn er sagt, dauert noch ein bis zwei Wochen., solltest du mit dem Gedanken spielen, ein 2. VZV zuzustellen lassen. Dieses muss dem DS in der Zeit von einem Monat, wie der Pfüb zugehen. Beim 2. VZV solltest du beachten, dass der Rang des 1. VZVs nicht mehr erhalten bleibt, d.h. wenn dein VZV am 12.08. beim DS eingeht, dann kommt ein anderer Gläubiger mit einem VZV oder Pfüb, welches dem DS am 01.09 zugeht. und du stellst ein 2. VZV zu, welches dem DS am 10.09. zugeht. Dann verlierst du den Rang des 1. VZV und rutschst einmal hinter dem Gläubiger, der am 01.09 zuging.

Und nun zu deiner 2. Frage: Wenn wir den Titel - z.b. zur Berichtigung brauchen, fordern wir den Titel beim GV an, geben eine kurze Begründung an und betonen aber, dass wir die ZV nicht zurücknehmen!!! Das Problem bei dir wird sein, die GV lassen sich damit Zeit. Also 2 - 3 Wochen - es ist selten, dass ein GV sofort reagiert. Dann musst du wahrscheinlich auf jeden Fall ein 2. VZV beantragen... Ich hätte mit dem VA nach der Pfübzustellung gewartet.

So, ich hoffe, ich konnte das einigermaßen gut erklären, falls jemand einen Fehler entdecken sollte, bitte sofort richtig klären.
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
fantasque
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#18

18.08.2008, 15:53

Hallo yuna89,

also, das hast Du mir jetzt super erklärt und ich hab wieder was dazugelernt. Tausend Dank.

Leider weiß ich nicht, was mein Kollege damit bezweckt hat. Aber ich werd auf jeden Fall mal noch ein paar Tage warten und dann ein zweites VZV machen.

:thx
xany
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#19

18.08.2008, 19:53

also ich bin so informiert, und mach es auch so, dass ich mein pfüb und zahlungsverbot an ein und dem selben tag rausschicke, das zahlungsverbot schicke ich direkt an den GV und ruf nach geraumer zeit beim gericht an und erkundige mich nach dem sachstand meines pfübs.

wie ist es mit dem 2. zahlungsverbot meines wissens nach verlägert es die frist in keinster weise und bringt somit auch nicht wirklich was oder bin ich da falsch informiert??
lg
Es mag ein Leben ohne Rottweiler geben... aber nicht für mich!
yuna89
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#20

19.08.2008, 11:14

Hey, kein Problem, ich suche hier ja auch Hilfe ;)

Also ich kann nur von meiner Praxis ausgehen, wir machen das getrennt, wenns schnell gehen soll und Schreiben auf den Pfüb - EILT!!! VZV läuft. FA am... Zusammen haben wir das noch nie gemacht.

Und was das 2. VZV bringen soll, weiß ich auch nicht, weil der Rang ja vom 1. VZV verloren geht. Ist halt gut, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind wegen der Rangsicherung, aber sonst ist man mit dem Pfüb schneller dran
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Liebe Grüße, yuna89
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