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Wie läuft das genau mit den Verzugszinsen?

Verfasst: 25.07.2008, 14:51
von ReNoJule
Ich verstehe nicht so ganz wie das mit den Verzugszinsen läuft:

Ab wann werden sie berechnet?
Wie lange werden sie berechnet?


Und was hat das mit dieser 30-Tage Regelung aufsich?

Verfasst: 25.07.2008, 15:11
von Manuela77
Verzugszinsen werden ab dem 1. Tag des Verzuges berechnet. Wenn eine Forderung zum 10.07. fällig war, werden die Zinsen ab dem 11.07. berechnet, einen Tag später also. Und die Zinsen werden so lange berechnet, bis die Forderung vollständig bezahlt ist.

Die 30-Tage-Regelung ist wichtig, wenn auf der Rechnung kein Datum als Zahlungsziel benannt ist. Wenn z. B. steht "sofort zahlbar", kann ja kein Fälligkeitstermin benannt werden. In diesen Fällen ist der Schuldner nach 30 Tagen automatisch im Zahlungsverzug. Er hat quasi 30 Tage zeit zu bezahlen.

Verfasst: 25.07.2008, 15:13
von ReNoJule
Muss man im Falle der 30-Tage-Regelung eine Mahnung schreiben oder ist die nicht erforderlich?

Verfasst: 25.07.2008, 15:16
von blackcat
Also die Verzugszinsen werden grundsätzlich gemäß § 286 BGB berechnet.

* Wenn der Schuldner durch Mahnung in Verzug gesetzt wurde oder
* wenn die Rechnung kein Fälligkeitsdatum enthält (unter Kaufleuten), kommt der Schuldner automatisch nach 30 Tagen in Verzug.

Der Tag nach Fristablauf ist der Verzugszinsbeginn.
Sie werden solange berechnet, bis die (Teil-)Zahlung eingeht.
Bei Teilzahlung werden die Zinsen vom Restbetrag berechnet, bis die Forderung vollständig beglichen wurde.

Verfasst: 25.07.2008, 15:17
von eva3003
Lies mal in §§ 286ff BGB. Da steht drin wann die zu laufen beginnen und wie hoch sie sind. Das mit den 30 Tagen bedeutet, dass ein Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung bzw. Fälligkeit zahlt, auch wenn er vorher nicht gemahnt wird. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn er darauf in der Rechnung hingewiesen wird. Zinsen laufen bis zu dem Tag, an dem der Schuldner zahlt.

Verfasst: 25.07.2008, 15:19
von ReNoJule
Also muss man um in Verzug zu kommen, nicht gemahnt werden?

Verfasst: 25.07.2008, 15:22
von eva3003
Nicht unbedingt. Nach spätestens 30 Tagen kommt man automatisch in Verzug, auch als Verbraucher, wenn man in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

Verfasst: 25.07.2008, 15:22
von blackcat
Nicht unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 von § 286 BGB.

Wenn eine Rechnung geschickt wurde, die sofort fällig ist, kommt der Schuldner automatisch nach 30 Tagen in Verzug, ohne zu mahnen.
Eine Mahnung ist dann entbehrlich.
Nur wenn keine Fälligkeit gegeben ist, muss gemahnt werden, um den Verzug herzustellen.

Verfasst: 25.07.2008, 15:26
von ReNoJule
eva3003 hat geschrieben:Nicht unbedingt. Nach spätestens 30 Tagen kommt man automatisch in Verzug, auch als Verbraucher, wenn man in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.



Und falls es bei Verbrauchern nciht in der Rechnung steht, muss der Verbraucher gemahnt werden`?

Verfasst: 25.07.2008, 15:26
von eva3003
Genau