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Einspruch gegen VB

Verfasst: 25.07.2008, 11:02
von AnFi
Hilfe, ich mal wieder...

Ich soll gegen einen VB, der am Montag verfristet, Einspruch einlegen.

Meine Frage: Muss der Einspruch begründet sein?

Verfasst: 25.07.2008, 11:05
von Maximum
Nein, da die Gläubiger dann ja denn Antrag zur Abgabe ins streitge Verfahren stellen bzw. Gerichtskosten einzahlen. Dann gehts den normalen Klageweg.

Verfasst: 25.07.2008, 11:06
von Bob
Nein (§§ 700 III, 340 III ZPO).

Verfasst: 25.07.2008, 11:07
von AnFi
oki, danke euch

Verfasst: 25.07.2008, 11:07
von dutzi
:zustimm @maximum

einfach Einspruch einlegen, ihr bekommt dann nur eine Mitteilung, dass das Verfahren an das AG.... weitergegeben wurde.
Dann bekomt ihr Klage von der Gegenseite, also im Klageweg dann.

Verfasst: 25.07.2008, 11:09
von AnFi
achso.. das heißt dann auch, dass ich den fettmarkierten satz auch weg lasse?

Darüber hinaus wird namens und in Vollmacht des Antragsgegners beantragt,

die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ohne
Sicherheitsleistung einzustellen.

In Hinblick auf den Einstellungsantrag wird beantragt,

die Sache unverzüglich an das Amtsgericht Dieburg abzugeben.

Verfasst: 25.07.2008, 11:13
von dutzi
Habt ihr denn für den Einspruch kein Formular bekommen vom Mahngericht?

Aber es reicht auch wenn du einfach nur Einspruch einlegst ohne den fett geschriebenen Satz.

Verfasst: 25.07.2008, 11:15
von AnFi
Den VB hat der Mandant mitgebracht... da war nichts dabei...

oki, danke... dann lass ich das weg....
Soll die Gegenseite halt das streitige Verfahren beantragen :D

Verfasst: 25.07.2008, 11:22
von dutzi
Beim VB müsste dann eigentlich ein Formular für den Einspruch dabei sein.

Wenn ihr dann den Einspruch eingelegt habt, wird die Gegenseite automatisch Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Ihr bekommt die Klage dann zugestellt, vom Gericht und ihr macht dann die Klageerwiderung. Läuft dann so weiter wie im als hätte eure Gegenseite gleich Klage eingereicht.

Verfasst: 25.07.2008, 11:34
von AnFi
jap ok.. ab dann isses wieder klar :) danke