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kleine frage zur Terminsgebühr

Verfasst: 17.07.2008, 16:51
von ffm007
ich häng mal wieder über rvg-rechnungen...

hier meine frage:
gerichtliches verfahren anhängig, termin bestimmt, parteien vergleichen sich, termin wird aufgehoben. darf ich in diesem fall trotzdem eine terminsgebühr in ansatz bringen.

danke für eure hilfe,

ffm007

Verfasst: 17.07.2008, 16:53
von Blub
wenn mit dem gegnerischen anwalt telefoniert oder persönliches gespräch stattgefunden hat ja. lies mal in den anmerkungen zur TG bei 3104 VV nach.

Verfasst: 17.07.2008, 16:55
von Re1108
Wenn das gerichtliche Verfahren anhängig war, habt ihr den Vergleich dann vielleicht sogar noch nach § 278 VI ZPO protokollieren lassen? Dann entsteht die Die TG auf jeden Fall und in voller Höhe.

Ansonsten stimme ich Blub zu.

Verfasst: 17.07.2008, 16:57
von ffm007
hab gard eben zum 3104 gelesen, dass die gebühr auch in entsteht, wenn ein mdl. vergleich geschlossen wurde. richtig? ich meine ja.

Verfasst: 17.07.2008, 16:58
von Mops
:zustimm

Verfasst: 17.07.2008, 16:59
von ffm007
ja, vergleich wurde noch § 278 zpo geschlossen. ich rechne deshalb die terminsgebühr mit ab...

Verfasst: 17.07.2008, 16:59
von ffm007
ich danke euch allen gaaaaanz herzlich :thx