Abzüge?Bei 310 Brutto?häää?

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Gast

#11

09.08.2006, 11:26

400 € Grenze ist glaube ich für Teilzeitbeschäftigte oder so...bei den Auszubildenden ist es anders...also nur 325 € wie es mir heute gesagt wurde...andererseits müsste es der Steuerberater wissen,oder? Ich meine dafür wird er doch bezahlt! ach, keine Ahnung! Aber mit 243 € gebe ich mich nicht zufrieden!
Ich mache jetzt seit 6 Monaten Praktikum bei ihm (EQJ Einstiegsqualifizierung) und bekomme vom Arbeitsamt 192 €,er zahlt mir noch was dazu und insgesamt sind es 250 € was ich im Monat bekomme.
und das was ich in der Ausbildung bekommen würde, wäre sogar weniger!NEEEEEE!
Gast

#12

09.08.2006, 12:05

Hi,
bei mir wars damals auch so das ich bis 325,00 € keine Abzüge hatte. Mit den 400,00 € ist das so, dass man zwischendurch einfach das Gesetz geändert hat. 400,00 € galten eine Zeitlang als Grenze für Auszubildende und Geringverdiener. Das wurde aber zum 01.08.2004(?) so geändert, dass man die Auszubildenden rausgeholt hat und die 400,00 € nur noch für geringsverdiener gelten. Zu diesem Zeitpunkt bin ich damals ins dritte Lehrjahr gekommen und da gabs in der Schule ewig lange diskussionen
VLG
Andreas

#13

09.08.2006, 12:20

:bahnhof und Abfahrt :roll:

Laut IHK Stuttgart (Ziff. 6.2) gilt für Azubis eine Geringverdienergrenze von 325,00 €.

Wenn man jetzt mal wüßte, was richtig ist.
Ahurani

#14

09.08.2006, 12:22

Hallo,

ich habe damals in meiner Ausbildung 600 DM im letzten Lehrjahr bekommen und zwar ohne Abzüge. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass sich die Steuerabzüge so geändert haben, dass man jetzt weniger raushat. Also da sprich unbedingt nochmal mit Deinem zukünftigen Chef bzw. rufe den Steuerberater an. Der hat anscheinend echt keine Ahnung. :roll:
Ahurani

#15

09.08.2006, 12:26

Hier hab ich noch nen Link für Dich, dort kannst Du es auch noch einmal nachrechnen: http://www.steuern-online.de/rechner/ne ... index.html

Und hier steht noch etwas zu den Geringverdienern: http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/32764,0.html
Gast

#16

09.08.2006, 12:39

Und wie gern wüsste ich erst was man glauben soll... :erklaer

Übrigens,der Rechner geht bei mir irgendwie nicht... :(
Gast

#17

09.08.2006, 12:47

ich hab im letzten ausbildungsjahr (04/05) 325,00 € ohne abzüge verdient. KV u.a. zahlt der ArbG vollständig, LSt entfällt.
ich würd mich mal bei der kammer erkundigen.
Gast

#18

09.08.2006, 12:47

Vielen Dank übrigens, dass ihr alle so vielle Tipps geschrieben habt! :D
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Melanie
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#19

09.08.2006, 13:35

Ich meine auch, daß bei einem sog. Minijob bis 400,00 EUR nichts abgezogen wird. Bei einem Ausbildungsverhältnis handelt es sich allerdings nicht um einen Minijob. Deshalb gibt es Abzüge.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#20

09.08.2006, 13:43

alsoooo... ich mache die Buchhaltung bei uns... für Auszubildende gilt die Grenze 325 €, für alle anderen 400 €

der Arbeitnehmer muss dabei keine Abgaben zahlen, also Brutto = Netto, nur der ARbeitgeber zahlt Abgaben

@Andreas: falls du das mit dem "Monatsgehalt am Bildschirm ausrechnen" gemacht hast, geht das natürlich nicht, weil der kein Häkchen "AZubi" hat..

zu dem GEhalt kann ich nur sagen, dass es jährlich steigen muss und wenns nur 10 € sind, außerdem müssen die Mindestangaben von der Kammer (bei jeder unterschiedlich) eingehalten werden. also so wie der sich das vorstellt geht es schon mal nicht.

Aber da stellt sich mir die Frage, bekommst du vielleicht Vermögenswirksame Leistungen? die müssen nämlich zum Brutto-Gehalt dazugezählt werden und dann kommst du über 325 €
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