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Abzüge?Bei 310 Brutto?häää?

Verfasst: 09.08.2006, 10:07
von Gast
Hallo :pcwink

Fange am 01.09.2006 mit der Ausbildung an...bis jetzt alles klar...
Mein Chef weiß aber immernoch nicht was er mir bezahlen wird!
Hat gestern seinen Steuerberater beauftragt auszurechnen was ich bekommen würde wenn er mir [glow=red]310,00[/glow]€ bezahlt (alle 3 Jahre!)!!! Ich meine das ist doch schon wenig genug...da ich jetzt auch noch auszihen will :ohmann
Heute liegt die [glow=red]Probeabrechnung[/glow] auf meinem Tisch...RV - 30€,KV..usw....und der AUSZAHLUNGSBETRAG...... [glow=red]243,64 €[/glow]
Ich meine sowas gibts doch nicht, oder? Ich habe gehört dass es bis 325,00 € nichts abgezogen wird! Spinnt der?

:bahnhof :frust :heul

Verfasst: 09.08.2006, 10:16
von ole.jacob
Ich weiß jetzt nicht, wo zurzeit die Grenzen liegen, aber ich hatte 2004-2005 im 3. Lehrjahr 320,00 € Azubi-Vergütung und keine Abzüge

Verfasst: 09.08.2006, 10:16
von Gast
Hallo,
ich kann Dir nur sagen, dass bis 900 irgendwas keine Steuern abgezogen werden und den Betrag, den er Dir bezahlen will ist schon heftig! Die meisten bekommen das Gehalt, welches die Kammer vorschlägt. Bei mir waren es im ersten Lehrhahr 512 brutto, im zweiten 587 und im dritten 640 oder so. Also lass Dich bloß nicht so einfach abschütteln!
Viel Glück

:frauenpower

Verfasst: 09.08.2006, 10:22
von Gast
Die meisten bekommen das Gehalt, welches die Kammer vorschlägt.
Das Problem ist,dass unsere RAK in Braunschweig es so vorschlägt: 280 im 1.Jahr,300 im 2. und 320 im 3.
Ich finde es einfach Sch****!

Verfasst: 09.08.2006, 10:25
von Gast
Ach her je.
Wie viel bekommt ihr denn wenn ihr ausgelehrnt seid? Meine RAK ist die in Frankfurt!

@beaP
Wo wohnst Du und bei welcher Kammer bist Du?

Verfasst: 09.08.2006, 10:25
von Andreas
Hallo vikaljalja,

also, bei 310 € ergibt sich folgende Abrechnung (Krankenkasse: AOK) :
Steuerklasse: 1 Kinder: 0,0
mit Kirchensteuerabzug
Freibetrag: 0,00/0,00

Gehalt 310,00 €
Bruttolohn 310,00 €

Krankenversicherung 7.85% 24,34 €
Pflegeversicherung .85% 2,64 €
Rentenversicherung 9.75% 30,23 €
Arbeitslosenversicherung 3.25% 10,08 €
Gesetzliche Abzüge 67,29 €



Auszahlung 242,71 €
Sorry für die komische Textformatierung oben, aber das Zahlenwerk stimmt so.

Du zahlst dann halt keine Lohnsteuer, da zu niedrig, aber die sonstigen Abgaben zahlst du schon zur Hälfte.

Ansonsten muß der RA die Kammerempfehlungen beachten, soweit ich weiß. Sonst wird der Ausbildungsvertrag nicht zugelassen von der Kammer.

Verfasst: 09.08.2006, 10:29
von ole.jacob
Zitat: @beaP
Wo wohnst Du und bei welcher Kammer bist Du?

RAK Brandenburg... Das waren die Mindestbeträge, an die sich der RA ja schließlich halten muss :vogel

Gibt es denn nicht sowas wie ein "Freibetrag"? Ich mein, ich hatte ja auch keine Abzüge.

Verfasst: 09.08.2006, 10:31
von Gast
Andreas hat geschrieben:Hallo vikaljalja,

also, bei 310 € ergibt sich folgende Abrechnung (Krankenkasse: AOK) :
Steuerklasse: 1 Kinder: 0,0
mit Kirchensteuerabzug
Freibetrag: 0,00/0,00

Gehalt 310,00 €
Bruttolohn 310,00 €

Krankenversicherung 7.85% 24,34 €
Pflegeversicherung .85% 2,64 €
Rentenversicherung 9.75% 30,23 €
Arbeitslosenversicherung 3.25% 10,08 €
Gesetzliche Abzüge 67,29 €



Auszahlung 242,71 €
Sorry für die komische Textformatierung oben, aber das Zahlenwerk stimmt so.

Du zahlst dann halt keine Lohnsteuer, da zu niedrig, aber die sonstigen Abgaben zahlst du schon zur Hälfte.

Ansonsten muß der RA die Kammerempfehlungen beachten, soweit ich weiß. Sonst wird der Ausbildungsvertrag nicht zugelassen von der Kammer.
Ich habe grad bei meiner Versicherung angerufen und sie haben mir noch einmal bestätigt, dass ich keine KV,Rv usw zahlen muss wenn mein Lohn nicht 325,00 € übersteigt! Uns ich habe mich bei einer Freundin erkündigt wie es bei Ihr war, sie ist vor einbem Monat fertig mit der Ausbildung...also bei ihr war das auch so britto=netto...
Also jetzt weiß ich wirklich nicht was glauben soll...

Verfasst: 09.08.2006, 10:32
von Gast
Ich wohne in Wolfsburg und für uns ist die RAK in Braunschweig zuständig

Verfasst: 09.08.2006, 11:12
von Andreas
Da ist wohl die Geringverdiener-Grenze anders als von unserem RA-Micro berücksichtigt.

Komisch, habe grade in den Grunddaten nachgesehen, und da stehen 400 € als Geringverdiener-Grenze drin. Es scheint tatsächlich so zu sein, daß alle Abgaben auf den Arbeitgeber gehen.