RA Micro KFA gg Mdt
Verfasst: 08.05.2008, 15:42
Hallo ihr,
ich will gerade einen KFA gegen unseren Mandanten machen. Die außergerichtlichen Kosten kann ich nicht geltend machen. Ich muss ja aber die Geschäftsgebühr (die ich nicht geltend machen darf) auf die Verfahrensgebühr anrechnen.
Kann ich dann einfach bei Quote 0,65 angeben und gut ist oder wie kann ich das mit der Anrechnung verständlich machen?!?! Ich steh echt voll aufm Schlauch
LG Jenny
ich will gerade einen KFA gegen unseren Mandanten machen. Die außergerichtlichen Kosten kann ich nicht geltend machen. Ich muss ja aber die Geschäftsgebühr (die ich nicht geltend machen darf) auf die Verfahrensgebühr anrechnen.
Kann ich dann einfach bei Quote 0,65 angeben und gut ist oder wie kann ich das mit der Anrechnung verständlich machen?!?! Ich steh echt voll aufm Schlauch
LG Jenny