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RA Micro KFA gg Mdt

Verfasst: 08.05.2008, 15:42
von darkangel
Hallo ihr,

ich will gerade einen KFA gegen unseren Mandanten machen. Die außergerichtlichen Kosten kann ich nicht geltend machen. Ich muss ja aber die Geschäftsgebühr (die ich nicht geltend machen darf) auf die Verfahrensgebühr anrechnen.

Kann ich dann einfach bei Quote 0,65 angeben und gut ist oder wie kann ich das mit der Anrechnung verständlich machen?!?! Ich steh echt voll aufm Schlauch :oops: :oops: :oops:

LG Jenny

Verfasst: 08.05.2008, 15:49
von sunny84
Guck mal auf der Seite, auf die Auslagen stehen (ist glaub ich die 3. Seite). Da gibt es über "Zwischensumme netto" nen Punkt "weitere Anrechnungen" oder so ähnlich. Da kannst du die 0,65 Anrechnung der GG eingeben.

Verfasst: 08.05.2008, 15:51
von darkangel
Ich habs gefunden....

DANKE!!!!

Verfasst: 08.05.2008, 15:59
von sunny84
Bitte bitte. :)

Verfasst: 09.05.2008, 08:32
von Sweety05
Hallo Darkangel,
du kannst die GeschG in RA-MICRO auch einfach mit angeben. Die wird dort nicht mit ausgewiesen, das Programm macht hier lediglich die Anrechnung.
Dann ersparst du dir den Knopf "Anrechnung sonstiger Gebühren"

LG Katja

Verfasst: 10.05.2008, 21:53
von Pepsi
und er rechnet diese nicht im KFA mit ab, sondern nur die Anrechnung?

Verfasst: 13.05.2008, 08:20
von Sweety05
Hallo Pepsi,
die GeschG steht dann nicht mit im KFA. Hier steht nur die VerfG u dann die Anrechnung der GeschG. Die GeschG selber wird nicht mit addiert..

Verfasst: 13.05.2008, 14:12
von Pepsi
ahhh cool, wusste ich nicht, bzw habs noch nicht mitbekommen..