Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage.
Wenn in einem Termin (AG Familiengericht) zwei Sachen mit verschiedenen Aktenzeichen besprochen wurden und bei beiden Sachen ein Vergleich geschlossen wurde, dann darf ich doch in jedem Verfahren eine EG abrechnen???
Danke.
Einigungsgebühr in Familiensachen
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Es sind ja, da es zwei Sachen mit verschiedenen Aktenzeichen sind, zwei selbstständige (isolierte) Familiensachen nebeneinander.
Daher würde ich in jedem Verfahren extra eine EG abrechnen.
Daher würde ich in jedem Verfahren extra eine EG abrechnen.
- Moppel
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Ich glaube es kommt darauf an, ob beide Angelegenheiten in dem Verfahren verbunden wurden.
Hatte neulich einen ähnlichen Fall. Da wurden beide Angelgenheiten gleichzeitig verhandelt und ein Vgl. geschlossen. Da gab's dann ne TG in beiden Angelegenheiten (da nicht förmlich verbunden) und ne Einigung mit Mehwert in der einen Sache.
lg Moppel
Hatte neulich einen ähnlichen Fall. Da wurden beide Angelgenheiten gleichzeitig verhandelt und ein Vgl. geschlossen. Da gab's dann ne TG in beiden Angelegenheiten (da nicht förmlich verbunden) und ne Einigung mit Mehwert in der einen Sache.
lg Moppel
Viele Grüße, Moppel
Ich bin davon ausgegangen, dass das eben gerade nicht gemacht wurde!Moppel hat geschrieben:Ich glaube es kommt darauf an, ob beide Angelegenheiten in dem Verfahren verbunden wurden.
Wenn die Angelegenheit verbunden wurden, dann kann man natürlich nicht für jedes Verfahren extra eine EG abrechnen.
Na ja ... warten wir ab, was Natalie2306 noch so schreibt!
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Vielen Dank für eure Hilfe. Ich habe 2 EG abgerechnet, mal sehen was passiert...
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