Mir liegt ein Vollstreckungsprotokoll vor.
ZV erfolglos.
Vom 23.08.2005.
DAS ist doch keine eV oder doch ?
Boh, wie blöde man doch dasteht, als blinder Anfänger !!!
ist dies eine eV ???
hm verstehe die frage nicht.
also dass zv erfolglos war ist eine unpfändbarkeitsbescheinigung die die voraussetzung für einen ev antrag bildet....
also dass zv erfolglos war ist eine unpfändbarkeitsbescheinigung die die voraussetzung für einen ev antrag bildet....
achso aber das ist ja zu alt.... hm magst du vielleicht mal genauer erklären was du meinst?Vom 23.08.2005.
wenn du mit dieser erklärung abgabe der ev beantragen möchtest, geht das nicht, da diese zu alt ist. musst erst neuen zv-auftrag stellen.
Also ich würde das jezt nicht als e.V. werten. Das besagt ja nur, dass die ZV erfolglos war - also auch keine ZV. Zur Sicherheit kannst Du ja beim Schuldnerverzeichnis nachfragen.
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ähm leute das ist nicht nur nicht als ev zu werten es IST keine ev!!Also ich würde das jezt nicht als e.V. werten
EV = eidesstattliche Versicherung = Ausfüllen eines Vermögensverzeichnisses!!!!
Sorry- blöd ausgedrückt. Ich weiß, dass das keine e.V. ist - und auch keine Mitteilung, dass eine abgegeben worden ist.
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natürlich weiß ich, dass das keine ev ist. hatte auch geschrieben, da mitteilung zu alt, neue zv einleiten.
- stein
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Meine Vorgängerin hat einen ZV Auftrag gemacht plus Auftrag zur Abgabe der eV.
Zurück kam das Vollstreckungsprotokoll.
Der gute Gerichtsvollzieher hat alle Fragen durchgestrichen und seine Kostennote ausgefüllt.
Ich frage mich nun, hat er dem Schuldner die eV. abgenommen oder nicht.
Wie sehe ich das ?
Bin zwar schon "Alt" aber leider Wiedereinsteigerin und habe von daher nicht so viel Erfahrung.
Zurück kam das Vollstreckungsprotokoll.
Der gute Gerichtsvollzieher hat alle Fragen durchgestrichen und seine Kostennote ausgefüllt.
Ich frage mich nun, hat er dem Schuldner die eV. abgenommen oder nicht.
Wie sehe ich das ?
Bin zwar schon "Alt" aber leider Wiedereinsteigerin und habe von daher nicht so viel Erfahrung.
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@ janin, ich habe ja auch smilies aussage zitiert... du hast ja völlig recht
neue zv- wenn wieder fruchtlos, kann ev abgenommen werden FALLS er noch keine abgegeben hat....
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