§ 12 a ArbGG

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Gast

#1

06.07.2006, 22:17

Hallo,

weiß ganz zufällig jemand was in dem Germelmann Kommentar, 5. Auflage, zu § 12 a Rn. 24 steht? Haben diesen Kommentar leider nicht in der Kanzlei. Benötige aber dessen Inhalt, weil ich sonst die gerichtliche Verfügung nicht bearbeiten kann. :wink:

Vielen Dank im Voraus
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Pepsi
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#2

06.07.2006, 23:10

ich hab den leider auch net, aber frag dochmal den Rechtspfleger nett, ob er dir ne Kopie faxen kann.. man kann ja nicht alle Kommentare haben..
Gast

#3

07.07.2006, 23:58

@ Pepsi: An den Rechtspfleger komme ich zur Zeit nicht heran. Aber trotzdem danke für den Tipp.

Werde das Thema daher nochmal schubsen :schieb

Vielleicht hat den ja zufällig doch jemand...
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wifey
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#4

10.07.2006, 10:32

Hallo Nicy,

:sorry kann leider auch nicht weiterhelfen. Habe hier mal rumgefragt, ob von den Nicht - Foreno-Registrierten-Kolleginen jmd. weiterhelfen kann .... aber leider ohne Erfolg :(
Viele Grüße

ich
Andreas

#5

10.07.2006, 10:41

Germelmann ? Nie gehört :nachdenk

Poste doch einfach mal den Text der Verfügung, vielleicht kann man ja auch so was dazu sagen.
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