Hallo,
weiß ganz zufällig jemand was in dem Germelmann Kommentar, 5. Auflage, zu § 12 a Rn. 24 steht? Haben diesen Kommentar leider nicht in der Kanzlei. Benötige aber dessen Inhalt, weil ich sonst die gerichtliche Verfügung nicht bearbeiten kann.
Vielen Dank im Voraus
§ 12 a ArbGG
@ Pepsi: An den Rechtspfleger komme ich zur Zeit nicht heran. Aber trotzdem danke für den Tipp.
Werde das Thema daher nochmal schubsen
Vielleicht hat den ja zufällig doch jemand...
Werde das Thema daher nochmal schubsen
Vielleicht hat den ja zufällig doch jemand...
Germelmann ? Nie gehört
Poste doch einfach mal den Text der Verfügung, vielleicht kann man ja auch so was dazu sagen.
Poste doch einfach mal den Text der Verfügung, vielleicht kann man ja auch so was dazu sagen.