Unterbevollmächtigte - was vereinbart ihr?!

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YEAH00
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#1

12.02.2008, 13:25

hallöle - in letzter zeit müssen wir öfter Unterbevollmächtigte beauftragen.

meine chefin meint dann immer gebührenteilung aller abrechenbaren soll ich mit den Unterbevollmächtigten vereinbaren.

d. h.
1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr (+ evtl. 1,0 Einigungsgebühr) + P/T :2 + 19 % UST

Wären wir aber nicht bessergestellt, wenn wir die üblichen Gebühren nach dem RVG vereinbaren?!
D. h. wir Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV + P/T
UBV: Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV, 3402 V?!

Was vereinbart ihr i. d. R.?!

Danke für Antworten :)
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Kirschblüte
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#2

12.02.2008, 13:29

Wir vereinbaren immer aller festsetzbaren Gebühren, wenn wir HBV sind und aller abrechenbaren Gebühren, wenn wir UBV sind (unter abrechenbar fällt dann HBV + UBV Gebühren durch 2).

Mit festsetzbar machen wir, damit unser Mandant net drauf legt und wir evtl. mehr verdienen, wenn wir außergerichtlich tätig waren. Weil dann müsen wir nur die festsetzbare 0,65 Verfahrengebühr (die nach der Anrechnung übrig bleibt) teilen.
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leah
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#3

12.02.2008, 21:17

In der Regel bekommt der Unterbevollmächtigte/Terminsvertreter die Hälfte der Verfahrensgebühr und die volle Terminsgebühr 3401, 3402 VV, wir vereinbaren aber immer lediglich die halbe Terminsgebühr, sonst nix. Sollte eine Einigungsgebühr anfallen bekommt er die eigentlich ganz.
Kimmy

#4

12.02.2008, 21:20

Entweder vereinbaren wir nichts, so dass jeder RA seine Gebühren nach dem RVG berechnet oder wir vereinbaren eine Gebührenteilung der festsetzungsfähigen Gebühren.
Janin

#5

13.02.2008, 07:19

wir vereinbaren auch immer gebührenteilung aller festsetzbaren gebühren.
StineP

#6

13.02.2008, 07:27

Wir vereinbaren eigentlich nie Gebührenteilung....
Janin

#7

13.02.2008, 07:31

@stine: ehrlich nicht. was macht ihr??
StineP

#8

13.02.2008, 07:33

Na nichts.

Die bekommen die ihnen zustehenden Gebühren: 0,65 und 1,2 und wir den Rest *gg

Find das mit der Gebührenteilung nervig. Die, die uns beauftragen, machen das nicht anders... wenn wir riesige Streitwerte hätten, würden wir das mal überdenken, aber bei Werten von 500-700 € find ich das ... naja... eher wenig lohnenswert.

und ja - wir können es uns leisten ;)
Kimmy

#9

13.02.2008, 07:34

:zustimm. Habe ich oben auch geschrieben, entweder wir vereinbaren nichts (und zwar dann, wenn wir jemanden als UBV suchen), dann rechnet jeder seine Gebühren laut RVG ab und wenn wir von jemanden gebeten werden ein UBV Mandat zu übernehmen, vereinbaren wir meistens die Teilung der festsetzungsfähigen Gebühren.
Janin

#10

13.02.2008, 07:43

das muss ich das nächste mal auch machen und meinen chefs vorschlagen. danke euch :)
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