Ich krieg in diesem Büro die Krise!HILFE!

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
j3NN
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 647
Registriert: 03.04.2006, 20:29
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Krefeld

#31

15.03.2007, 20:51

@ Notargehilfe

Dass ich nicht all das bekomme, was ich gerne hätte ist mir schon klar. Auch damit bin ich groß geworden. Ich bin aber in keinem "richtigen" Arbeitsverhältnis, es ist eine Ausbildung. Es geht mir bei weitem nicht darum, dass ich meinen Willen durchsetze, dass das nicht immer so funktioniert, wie man es sich vorstellt, weiss ich selbst, habe es schon öfters erlebt.

Den Satz in meinem Vertrag "an dem Tag der Prüfung und der Tag vor der schriftlichen Prüfung muss dem Azubi freigegeben werden" ist auslegungssache.

wifey und Schneeflocke verstehen mich da schon ganz recht. Es ist die LETZTE Woche in der ich da bin, danach werden sie ein Leben lang ohne mich auskommen und mal voran kommen mit den Azubis aus dem ersten Jahr, dass die mal mehr können ausser Akten tragen und Post suchen. Das ist Gewiss nicht mein Problem, dass die es nicht auf die Kette kriegen.

Es geht mir auch nicht darum, vor der Prüfung zu lernen oder sonst etwas ... vielleicht würdest du es besser verstehen, wenn du die Verhältnisse in der Kanzlei kennst.

Es ist richtig, dass der ARBEITGEBER das alles zu entscheiden hat, in dem Fall wüsste ich nicht, wo steht, dass BV der Arbeitgeber ist.

BV wollte mich ja nichtmals vorzeitigt "entlassen" damit ich meine Stelle antreten kann. Chef sah das anders. Ich habe heute sogar einen meiner Anwälte gefragt, bzgl. meines Vertrages und selbst er ist der Meinung, ich habe einen Anspruch auf BEIDE Tage!
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#32

15.03.2007, 21:08

Den Satz in meinem Vertrag "an dem Tag der Prüfung und der Tag vor der schriftlichen Prüfung muss dem Azubi freigegeben werden" ist auslegungssache.
Wieso ist das Auslegungssache, für mich hört sich das ziemlich eindeutig an.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#33

15.03.2007, 21:11

Vielleicht hast Du ja noch Glück und bekommst frei, wenn einer der RAe das auch so sieht.

Ich drück Dir auf alle Fälle die Daumen dafür.

Warum Deine BV so streng ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Strenge ist notwendig und gut und auch erforderlich.

Aber sie sollte neben ihrer beruflichen Kompetenz auch über soziale Kompetenz verfügen und sie müßte spüren, wie wichtig Dir das ist.

Und in dem Fall, vor allen Dingen weil Du ohnehin dann für immer gehst, sollte sie über ihren Schatten springen und ihre Prinzipien beiseite räumen.

Sie hat ihre Pflicht erfüllt, Dich ausgebildet und nun ist auch gut. Man muß auch loslassen können. Und wenn einer gar nicht mehr will, kann oder mag, soll man ihn "ziehen" lassen und ihm von Herzen alles Gute wünschen.

Schneeflocke
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#34

15.03.2007, 21:33

Schneeflocke, ich kenne (glücklicherweise) aus meinem Berufsleben nur eine BV und die hatte alles, nur keine Kompetenz (und soziale schon mal gar nicht).

Kann nancy jetzt aber auch nur noch :zustimm en, für mich ist das auch eindeutig: der Tag vor der Prüfung ist frei! Fertig, Ende und AUS. Aber vielleicht kannst Du, j3NN, mir erklären, was daran Auslegungssache sein soll?
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#35

15.03.2007, 21:43

Offensichtlich ist es gängige Praxis, dass soziale Kompetenz abnimmt, je höher die Verantwortung und die Position ist.

Beides scheint nicht immer möglich zu sein.

Das ist wirklich schade und von mir vielfach beobachtet worden.

Ich hatte einmal eine BV gehabt, die mir das Leben so zur Hölle machte, dass ich gekündigt habe.

Vor ein paar Wochen habe ich erfahren, dass diese Dame einen schweren Schlaganfall hatte und seitdem gelähmt und hilflos wie ein Baby im Rollstuhl sitzt.

Obwohl sie so bösartig mit mir umgegangen ist, tut mir das unendlich leid.

Arbeit ist nicht alles.
Alles kann so schnell zu Ende sein. Fällt mir gerade nur so ein.

Schneeflocke
Benutzeravatar
j3NN
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 647
Registriert: 03.04.2006, 20:29
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Krefeld

#36

16.03.2007, 05:15

@wifey: Naja für mich ist es auch eindeutig, eigentlich. Von meiner Kollegin (die das selbe schicksal erleidet wie ich) die beiden Lehrer sagten es sei nicht so und ein paar aus der Schule sagen es auch.

Der Azubis von mir aus dem ersten findet es eindeutig, eine andere Kollegin von mir und wie gesagt der RA für den ich arbeite, nur hat der RA nix in der Kanzlei zu melden. (Er hat uns für heute in der Mittagspause übrigens zum Essen eingeladen, meine Azubikollegin und mich=))

Habe mich gestern morgen mit der BV "geeinigt" das ich an beiden Tagen komme, dafür aber dann nur halbtags, gefällt mir besser, als einen kompletten Tag arbeiten zu gehen zwischen den Prüfungen. Das Problem ist einfach, dass ich gegen sie nicht ankomme, wenn ich ihr sage, das viele meiner Meinung sind bzgl. des Vertrages. Wenn sie etwas will, bzw. nicht will, muss es halt gemacht werden und da kann man soviel diskutieren wie man will.

Ich weiss einfach nicht mehr was ich machen soll =( In manchen Momenten könnt ich ihr echt den Hals umdrehen.

Nunja, sie hat mich ausgebildet kann man auch nicht wirklich sagen ;) Diese Kanzlei als Ausbildungsbetrieb zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach definitiv falsch. Aber nun gut das ist eine andere Sache.

So muss nu nen Kaffee trinken, bin noch verdammt müde ... naja ist ja auch noch mitten in der Nacht ;)
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#37

16.03.2007, 08:16

Na also, da hast Du ja schon mal einen Teilerfolg erzielt!!! DAS ist doch auch schon was!
Und ansonsten: Du arbeitest da zukünftig nicht mehr und gut .... also nicht mehr drüber aufregen, die Prüfung ordentlich machen und sich des Lebens freuen!

:daumen viel Erfolg (und Glück ;-)) bei der Prüfung
Viele Grüße

ich
Notargehilfe

#38

16.03.2007, 09:59

Bleiben wir doch mal bei den Fakten:
j3NN hat geschrieben:Ich bin aber in keinem "richtigen" Arbeitsverhältnis, es ist eine Ausbildung.
Das sehe ich aber anders. Auch ein Ausbildungsvertrag ist ein ganz normaler Dienstvertrag.

j3NN hat geschrieben:Den Satz in meinem Vertrag "an dem Tag der Prüfung und der Tag vor der schriftlichen Prüfung muss dem Azubi freigegeben werden" ist auslegungssache.
Was soll daran auslegungsbedürftig sein. Klarer kann man es kaum formulieren.

j3NN hat geschrieben: Es ist die LETZTE Woche in der ich da bin, danach werden sie ein Leben lang ohne mich auskommen und mal voran kommen mit den Azubis aus dem ersten Jahr, dass die mal mehr können ausser Akten tragen und Post suchen. Das ist Gewiss nicht mein Problem, dass die es nicht auf die Kette kriegen.
Sorry, dein Arbeitsverhältnis endet mit Ausbildungsende, und nicht vorher. Selbst wenn du keine Aufgaben mehr zu verrichten hättest, müsstest du zumindest anwesend sein.

j3NN hat geschrieben:Es ist richtig, dass der ARBEITGEBER das alles zu entscheiden hat, in dem Fall wüsste ich nicht, wo steht, dass BV der Arbeitgeber ist.
Schon mal was von Weisungsbefugnis gehört?
j3NN hat geschrieben:BV wollte mich ja nichtmals vorzeitigt "entlassen" damit ich meine Stelle antreten kann.
Wie gesagt, dein Arbeitsverhältnis endet mit Ausbildungsende. Alles andere ist Vereinbarungssache.

Deine Ausbildung endet nach § 21 BBiG mit Ablauf der Ausbildungszeit oder Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (i.d.R. bei der mündlichen Prüfung).

j3NN hat geschrieben:Habe mich gestern morgen mit der BV "geeinigt" das ich an beiden Tagen komme, dafür aber dann nur halbtags,
Na, dann ist ja alles klar.

Auch von mir:
:daumen viel Erfolg bei der Prüfung

Grüße aus dem Rheinland
Benutzeravatar
j3NN
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 647
Registriert: 03.04.2006, 20:29
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Krefeld

#39

16.03.2007, 18:18

Es ist auslegunssache, ich habe heute mit der RAK DDorf telefoniert. Ich habe lediglich auf einen Tag Anspruch (ohne Urlaubsabzug) sonst nix .... Notargehilfe ich hatte das richtig EXTRA in "" gesetzt. Naja ist ja nun auch alles schXXX egal .... ich finds trotzdem kacke und gut ;)

Danke für eure Erfolgswünsche =) Wird schon schief gehen
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Antworten