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Verfasst: 17.11.2005, 19:56
von Chrissy Feldy
von mir auch ein herzliches Willkommen hier im Forum
Verfasst: 17.11.2005, 21:20
von wifey
Hallo Karin,
Katja meinte ihren Beitrag (nicht meinen
)
happykitcat hat geschrieben:Hi,
ich hatte zum Glück noch nicht den Fall, dass eine Firma ihren Sitz im Ausland hatte, nur dass wir am Ort der Niederlassung geklagt haben und dann haben wir immer folgendes im Rubrum angegeben:
Name der Beklagten AG, vertreten durch den Vorstand, Adresse der Niederlassung
Bei der Begründung gibt man zur örtlichen Zuständigkeit einfach an, dass es sich um eine Niederlassung des Unternehmens handelt und somit das Gericht örtlich zuständig ist. Den Bevollmächtigten würde ich ganz außen vor lassen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
Wobei ich noch nicht ganz kapiere, warum man nicht alles angeben sollte, was man weiß
Verfasst: 18.11.2005, 18:15
von happykitcat
Hi Karin, Hi Tanja,
genau den meinte ich.
@Tanja: in ein Rubrum für Parteibezeichnung hat die Bezeichnung Niederlassung nichts zu suchen, ebenso wenig die Bezeichnung des dortigen Bevollmächtigten. Diese Fakten können aber später in der Begründung angeben werden.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
Verfasst: 18.11.2005, 21:49
von wifey
OK OK, gebe mich geschlagen
- aber wenigstens habe ich nicht kampflos aufgegeben.
Ich sach ja, ich kenne mich mit so was nicht mehr aus - meine Ausbildung ist wohl doch schon zu lange her
Richtige Parteibezeichnung
Verfasst: 20.11.2005, 16:08
von Gast
herzlichen Dank allen!
Also nach eurer Meinung keine Niederlassung bei der Parteibezeichnung erwähnen
Hat einer eine Stelle zum Nachlesen?
Verfasst: 20.11.2005, 16:40
von wifey
da kann ich dann nu doch nicht mit dienen