Vermögensverzeichnis

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rosa

#11

13.01.2008, 22:06

was, echt??? ich muss unbedingt morgen nochmal ins RVG gucken, ich kann mir das gar nicht vorstellen und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich da schonmal was nachgelesen habe. oh man schade dass kein OGV grade on ist..... ich gucke nach und solange gebe ich mich geschlagen :)
StineP

#12

13.01.2008, 22:09

Im RVG wird das so nicht stehen. Eher RVG-KOmmentar....

Ich geb mich definitiv geschlagen.

Sehe allerdings nur dann die Gebühr als entstanden an, wenn man einen separaten Auftrag auf Erteilung des VVs macht. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn der GV dir schreibt: eV bereits abgegeben und Sache an VollstrG weitergeleitet zur Übersendung des VV, dass dann eine Gebühr entsteht.

Mit dem separaten Auftrag ist mir das eigentlich einleuchtend.
Nauja

#13

13.01.2008, 22:12

@StineP, es ist häufig so, dass in den "Standard-Anträgen" drin steht "sollte der Schuldner bereits die eV geleistet haben, so wird der GVZ gebeten, die ZV-Unterlagen an das zuständige Gericht zu senden mit der Bitte um Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses"... in einem solchen Fall liegt dann auch der separate Antrag vor.

Im RVG steht vieles nicht, deshalb gibt es ja die Kommentare ;)
rosa

#14

13.01.2008, 22:13

ja ich meine natürlich kommentar!!! ich werd nachschauen... ja aber stineP guck mal, wenn du sagst, dass du nicht glaubst, dass die gebühr entsteht, wenn der gvz die sache ans gericht weiterleitet, sondern nur, wenn wir einen getrennten auftrag stellen, dann wäre es doch total unlogisch, überhaupt in unseren zv auftrag aufzunehmen, dass der gvz das gegebenenfalls abgeben soll ich mein hallo, wenn ich dafür nochmal ne gebühr krieg, lass ich mir den kram doch lieber mit dem vermerk "EV bereits abgegeben am..." zurück schicken und stell dann halt en antrag auf erteilung einer abschrift für dies ja dann ANGEBLICH ne gebühr geben soll....
erscheint mir nicht logisch
Nauja

#15

13.01.2008, 22:14

Immi hat geschrieben:oh man schade dass kein OGV grade on ist..... ich gucke nach und solange gebe ich mich geschlagen :)
Wofür brauchst Du denn einen OGV? Es geht doch um das RVG!? Der Gerichtsvollzieher selbst rechnet doch nicht nach dem RVG ab, also warum sollte er es auswendig kennen? 8) :lol:
rosa

#16

13.01.2008, 22:17

Wofür brauchst Du denn einen OGV? Es geht doch um das RVG!? Der Gerichtsvollzieher selbst rechnet doch nicht nach dem RVG ab, also warum sollte er es auswendig kennen?
na weil die gvz das forderungskonto auch prüfen und wissen wann bei uns welche geb. entsteht!! hätte natürlich auch rpfl schreiben können ....
Jupp03/11

#17

13.01.2008, 22:24

Immi, einige Bausteine von den Systemen sind genauso daneben, wie wir es manchmal sind. Du würdest doch nicht auf den Gedanken kommen, dieses aufzunehmen, wenn dir dir eV bekannt ist.
Wenn ich einen Inkassoauftrag erhalte, ist mir doch zumindest nach Erhalt des Titels bekannt, ob der Schuldner die eV abgegeben hat. Dieses zu erfahren, dafür habe ich doch mindestens drei Wochen Zeit. Und wenn ich, wenn mir die eV bekannt ist, noch den GV beauftrage, ja dann...
rosa

#18

13.01.2008, 22:32

sorry @Jupp03 ich versteh deinen beitrag gar nicht :( was willst du damit sagen?? ich steh auf em schlauch, vielleicht sollte ich mich hier auch besser raus halten bis ich nachgelesen habe morgen...

Nur noch eine Anmerkung: was ist, wenn ich eine Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis will, es aber keine gibt? soll ich dann auch ne gebühr bekommen oder was (Beispiel: ich frage oft beim gericht nach, ob die ev abgegeben wurde, wenn nicht, dann kostet es ja auch nichts, wenn ja, krieg ichs VV.)
Erscheint mir unlogisch, ich meine ich habe ja den gleichen antrag gestellt und nur wenn ich ne positive antwort bekomme, soll ich ne gebühr bekommen oh man ist das verwirrend ... erscheint mir unlogisch....
tiko73

#19

13.01.2008, 22:37

Im "RVG für Anfänger" steht auch drin, dass man auch für die Anforderung des Vermögensverzeichnis bereits die 0,3 Gebühr bekommt, nicht nur für die Beantragung der eV.
Habs leider im Büro stehen und Urlaub, kann also nicht genau nachgucken, wos steht und was da steht.
Nauja

#20

14.01.2008, 22:08

Immi hat geschrieben:na weil die gvz das forderungskonto auch prüfen und wissen wann bei uns welche geb. entsteht!! hätte natürlich auch rpfl schreiben können ....
Da hast Du anscheinend andere Erfahrungen als ich, denn wir vertreten ab und zu Mal Schuldner in der ZV und dann weise ich des Öfteren die GVs darauf hin, dass die Gläubigervertr. zuviel an Gebühren fordern und er doch bitte nicht zuviel beim Schuldner eintreiben soll! :?
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