Übersendung KFB an Md von Auslagenpauschale gedeckt?

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Yasura
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#1

10.06.2010, 10:02

Hallo ihr Lieben,

es geht um Folgendes:

Der Rechtsanwalt ist ja verpflichtet, die Handakte mit den Unterlagen, die für den Mandanten relevant sind, herauszugeben. Allerdings muss er dies nicht auf eigene Kosten tun, das hab ich bereits herausgefunden.
Chefin möchte jetzt wissen, ob das auch für einzelne Unterlagen, wie z.B den KFB gilt, den der neue RA eines ehemaligen Md nun übersandt haben möchte. Sie vermutet, dass die Übersendung des KFB an den Md (bzw. an den RA des ehemaligen Md) in der Auslagenpauschale enthalten ist, aber da die beiden etwas auf Kriegsfuß stehen, will sie auf keinen Fall nachgeben ;)

Was meint ihr dazu?

Danke schon mal :)
LG, Yasura
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Carmenzita
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#2

10.06.2010, 10:06

immer diese Kriegstreiberei...

ich würd den KFB einfach wegschicken, die Sache vergessen und sich lieber um die anderen Angelegenheiten und Mandanten kümmern... typisch RAe
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

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Yasura
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#3

10.06.2010, 10:15

Da stimm ich dir voll und ganz zu :roll:

Aber wie erklär ich das mit einer fachlichen Begründung meiner Chefin? Von wegen Auslagenpauschale und so. KFB an Md schicken gehört zu den Auslagen und Punkt?
cjdenver
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#4

10.06.2010, 10:23

Die Auslagenpauschale heißt Auslagenpauschale weil sie pauschal - also ohne Nachweis - abzurechnen ist. Sie beinhaltet alle im Rahmen des Verfahrens notwendigen Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7001 VV RVG. Das heißt dass der Anwalt auch die tatsächlichen Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen abrechnen kann, wenn er die Nachweise besitzt.

Für deinen Fall: Die Übermittlung von Unterlagen an den Mandanten erfolgt, wie du selbst schreibst, nicht auf Kosten des RA. Sie betrifft aber sicher auch nicht mehr das Verfahren, denn das ist ja schon abgeschlossen. Demnach müsste der Mandant die Kosten der Übermittlung tragen.

Aber wie gesagt: bisschen kindisch isses schon ;)
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#5

10.06.2010, 10:24

Der RA ist doch im Rahmen des Mandates verpflichtet, die bei ihm eingehenden Unterlagen an den Mandanten zu übersenden. Dazu gehört natürlich auch der KfB. Die hierfür entstehenden Kosten sind mit der Auslagenpauschale abgegolten. Was will sie denn abrechnen? Etwa das Porto für den einen Brief? :shock:
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#6

10.06.2010, 10:28

Das Kostenfestsetzungsvefahren gehört noch zum Rechtsstreit (§ 19 Abs. 1 Nr. 14 RVG). Deshalb ist es mit der Vergütung für den Rechtsstreit abgegolten, das gilt auch für die Auslagen. Sobald der KfB vorliegt muss dieser ja auch an den Mdt. übersandt werden. Ich würd sagen, das hier nichts abgerechnet werden kann.
Curry

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#7

10.06.2010, 10:30

Ach ihr seid goldig :D Danke :D
Was will sie denn abrechnen? Etwa das Porto für den einen Brief?
Ja, das würde ich ihr durchaus zutrauen. :mrgreen:

Also :thx . Frage geklärt.
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#8

10.06.2010, 11:58

Wie Liesel und Curry. Alles andere ist hirnrissig! Anders kann man das nicht bezeichnen. Die Advokatin scheint nicht ausgelastet zu sein...
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#9

10.06.2010, 17:33

@Yasura: Nach alledem würd mich dann mal interessieren woher du das hier dann hattest:
Der Rechtsanwalt ist ja verpflichtet, die Handakte mit den Unterlagen, die für den Mandanten relevant sind, herauszugeben. Allerdings muss er dies nicht auf eigene Kosten tun, das hab ich bereits herausgefunden.
??
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#10

11.06.2010, 11:13

"Kleinkrieg" und Prinzipienreiterei kann ich bedingt ja noch verstehen - auch wenn ich selbst kein Freund davon bin. Kfb raus, Akte abschliessen und ablegen und gut ist.
Allein die Zeit die mit solch einer Fragestellung intern in der Kanzlei (nicht hier!) drauf geht, ist doch schon unwirtschaftlich. ...und dann noch eine Rechnung schreiben
für die Übersendung? Ich würde streiken ;)
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