Alle Jahre wieder! Mahnbescheide zum Ende des Jahres

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Feelein
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#1

25.11.2009, 09:51

Hallo ihr Lieben,

ich arbeite ja bekanntlich nicht mehr in unserem allseits beliebten und geliebten Beruf.

Zum Ende des Jahres sollen aber auch in unserem Unternehmen MB erstellt werden, damit manche Forderungen nicht verjähren. Soweit ist noch alles klar.

Aber ich habe gehört das in Rheinland-Pfalz am MB-Verfahren was geändert wurde und die alten Anträge nicht mehr gelten. Kann mir jemand sagen was genau geändert wurde?
*finchen*
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#2

25.11.2009, 10:03

Also, ich kann dir nur allgemein sagen, dass die Papieranträge nicht mehr verwendet werden sollen.

Du kannst die Mahnbescheide nur noch in elektronischer Form, sprich EGVP oder über den Onlinemahnantrag einreichen.

Ob sich speziell in RLP etwas geändert hat, kann ich dir aber nicht sagen.
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skugga
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#3

25.11.2009, 10:10

*finchen* hat geschrieben:Also, ich kann dir nur allgemein sagen, dass die Papieranträge nicht mehr verwendet werden sollen.

Du kannst die Mahnbescheide nur noch in elektronischer Form, sprich EGVP oder über den Onlinemahnantrag einreichen.

Ob sich speziell in RLP etwas geändert hat, kann ich dir aber nicht sagen.
Finchen, sie kann sehr wohl die Formulare noch nutzen, sie arbeitet ja eben nicht bei einem Anwalt! Die Umstellung auf die elektronische Form betrifft sie doch gar nicht.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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LuzZi
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#4

25.11.2009, 10:12

finchen, das gilt allerdings nur für Rechtsanwälte bzw. für eine registrierte Person nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes ;)

Siehe § 690 ZPO.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
*finchen*
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#5

25.11.2009, 10:39

Oh je, das wusst ich nicht :oops: Tut mir leid, dann hab ich aber jetzt auch was dazugelernt! Vielen Dank für den Hinweis!
Feelein
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#6

25.11.2009, 15:08

Muss doch elektronisch ran. Sind nämlich nach dem RDG registriert (wah).... Wo krieg ich den ein Signaturkartenlesegerät und ne Signaturkarte her?

Und was kostet das ungefähr? Und wie lange braucht das ungefähr?
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schneewittchen1984
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#7

25.11.2009, 16:11

Kannst auch ganz ohne Signaturkarte und Lesegerät hier https://www.online-mahnantrag.de/omahn/ ... mand=start MB beantragen. Einfach nach den Anweisungen ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken. Fettisch.
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#8

25.11.2009, 16:33

schneewittchen1984 hat geschrieben:Kannst auch ganz ohne Signaturkarte und Lesegerät hier https://www.online-mahnantrag.de/omahn/ ... mand=start MB beantragen. Einfach nach den Anweisungen ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken. Fettisch.
Jepp, machs über den Barcode-MB. Einfach, schnell und auch für Formulargewöhnte zu bewerkstelligen. Erstaunlicherweise ist m. E. auch die Fehlerquote beim Ausfüllen geringer, da das Programm einen anmotzt, wenn was nicht plausibel ist. :lol:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#9

09.12.2009, 19:38

:zustimm
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