Hallo Ihr
Mal wieder habe ich eine Frage betreffend Unfallregulierung:
Wir vertreten den Unfallgeschädigten.
Gemäß Gutachten wurde
a) wirtschaftlicher Totalschaden
b) ein Wiederbeschaffungswert von 10.000 € brutto
festgestellt.
Restwert hat Mdt i. H. v. 3.785 € erhalten.
Die gegn. HV zahlt nun:
Wiederbeschaffungswert (regelbesteuert) 8.403,36 € (10000 € ohne USt)
abzüglich Restwert -3785,00 €
Also 4.618,36 €
Mdt. hat sich ein Ersatzwagen (Gebrauchtwagen) für 10500 € gekauft. Dort ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Zusatz Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG.
Fragen:
Was ist nun aber mit dem Mehrwertsteuerbetrag zu den 10.000 € brutto
Erhält Mdt. jetzt wegen der Differenzbesteuerung nur einen Mwst-Betrag von 2 %, also 205,88 €????
Das kann doch nicht sein, oder? Wäre doch unfair dem Mdten ggü.
Regulierung Fahrzeugschaden / Differenzbesteuerung + Regelb.
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- Forenfachkraft
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Zum Vorsteuerabzug ist unser Mandant nicht berechtigt.
Grundsätzlich verstehe ich den Einwand der gegn. VS ja, denn ich hatte tatsächlich die 10000 € Wiederbeschaffungswert brutto angefordert.
Bei der Geltendmachung von Reparaturkosten gem. Gurachten muss ja auch erst nachgewiesen werden, dass diese tatsächlich angefallen ist, um den MwSt.-Betrag zu erhalten.
Aber dieser Zusatz auf der "Ersatzwagen-Rechnung" irritiert mich irgendwie.
Auf der Internetseite www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=755 hat ein RA mehrere Varianten in einem Aufsatz aufgeführt. Auf meinen Fall würde dann die 4. Variante:
"Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 19 % Mwst. berechnet (Regelbesteuerung). Der Ersatzwagen unterliegt der Differenzbesteuerung. Die Formel lautet dann wie folgt:
(WWb/119%)+(EWb-(EWb/102%))= Schaden
Dann macht der Mdt. doch aber ein totales Minus? Geht überhaupt nicht in mein Kopf rein
Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, jemals so vorgegangen zu sein. Naja, vielleicht hatte ich ja auch immer nur einfache Sachen.
Grundsätzlich verstehe ich den Einwand der gegn. VS ja, denn ich hatte tatsächlich die 10000 € Wiederbeschaffungswert brutto angefordert.
Bei der Geltendmachung von Reparaturkosten gem. Gurachten muss ja auch erst nachgewiesen werden, dass diese tatsächlich angefallen ist, um den MwSt.-Betrag zu erhalten.
Aber dieser Zusatz auf der "Ersatzwagen-Rechnung" irritiert mich irgendwie.
Auf der Internetseite www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=755 hat ein RA mehrere Varianten in einem Aufsatz aufgeführt. Auf meinen Fall würde dann die 4. Variante:
"Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 19 % Mwst. berechnet (Regelbesteuerung). Der Ersatzwagen unterliegt der Differenzbesteuerung. Die Formel lautet dann wie folgt:
(WWb/119%)+(EWb-(EWb/102%))= Schaden
Dann macht der Mdt. doch aber ein totales Minus? Geht überhaupt nicht in mein Kopf rein
Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, jemals so vorgegangen zu sein. Naja, vielleicht hatte ich ja auch immer nur einfache Sachen.
Bei uns ist das so, dass wir die Mehrwertsteuer erst verlangen wenn wir den Nachweis der Reparatur erbracht haben.
Hatte aber bisher noch keine Ersatzanschaffung dabei...
Aber der Mdt muss ja zumindest alle sein Kosten wiederbekommen.
Hatte aber bisher noch keine Ersatzanschaffung dabei...
Aber der Mdt muss ja zumindest alle sein Kosten wiederbekommen.
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- Forenfachkraft
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Das habe ich auch meistens. Naja, und in den seltensten Fällen hat man mal eine Reparatur bei wirtschaftlichem Totalschaden.
Aber dies? Ächz. Unser Mandant schimpft so oder so schon die ganze Zeit. Aber selbst wenn man der Geschädigte ist, hat man doch immer Probleme und Aufwand bei Unfällen.
Meint Ihr sonst, dass ich einfach die Rechnung über die Ersatzwagenbeschaffung (10.500 € ohne Mwst-Ausweis unter Hinweis auf Differenzbesteuerung) an die gegn. HV senden soll und auffordere, den Differenzbetrag zu dem Wiederbeschaffungswert von 10000 € zu regulieren?
Er hat sich den Ersatzwagen vom Händler gekauft. Auf eben dieser Rechnung steht der Hinweis mit der Differenzbesteuerung, aber eben kein Mwst-Ausweis.
Aber dies? Ächz. Unser Mandant schimpft so oder so schon die ganze Zeit. Aber selbst wenn man der Geschädigte ist, hat man doch immer Probleme und Aufwand bei Unfällen.
Meint Ihr sonst, dass ich einfach die Rechnung über die Ersatzwagenbeschaffung (10.500 € ohne Mwst-Ausweis unter Hinweis auf Differenzbesteuerung) an die gegn. HV senden soll und auffordere, den Differenzbetrag zu dem Wiederbeschaffungswert von 10000 € zu regulieren?
Er hat sich den Ersatzwagen vom Händler gekauft. Auf eben dieser Rechnung steht der Hinweis mit der Differenzbesteuerung, aber eben kein Mwst-Ausweis.
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Dieses Thema hat mich zuletzt auch getroffen. Wenn er sich wirklich ein differenzbesteuertes Fahrzeug (ich glaube, dass sind die vom Händler, die älter als fünf Jahre sind) gekauft hat, bekommt er auch nur die beim Kauf bezahlt Differenzssteuer von irgendwas bei knapp 2 % erstattet.
Da führt aus meiner Sicht kein Weg dran vorbei. Die Mehrwertsteuer ist ja nur über diesen Betrag angefallen.
Da führt aus meiner Sicht kein Weg dran vorbei. Die Mehrwertsteuer ist ja nur über diesen Betrag angefallen.
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Ich sollte lt. Chefin trotzdem zur Zahlung des MwSt-Betrages zu den 10.000 € Wiederbeschaffungswert anfordern. Mal sehen, wie die Vers. reagiert. Ich poste die Antwort dann kurz wieder rein.
Danke aber schon einmal.
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So. Ich bin happy
Es hat geklappt. Die Versicherung hat den gesamten Mehrwertsteuerdifferenzbetrag von 1596,64 € gezahlt. (Also die in den 10.000 € enthaltenen 19 % MwSt.).
Hätte nicht gedacht, dass die Vers. 19 % zahlt, obwohl auf der Ersatzwagenrechnung ja der Hinweis zur Differenzbesteuerung mit 2 % stand.
Juhu.
Es hat geklappt. Die Versicherung hat den gesamten Mehrwertsteuerdifferenzbetrag von 1596,64 € gezahlt. (Also die in den 10.000 € enthaltenen 19 % MwSt.).
Hätte nicht gedacht, dass die Vers. 19 % zahlt, obwohl auf der Ersatzwagenrechnung ja der Hinweis zur Differenzbesteuerung mit 2 % stand.
Juhu.