Als Praktikantin Berichtsheft notwendig?

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Wusele
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#1

13.08.2009, 13:59

Hallo! :)

Ich habe wirklich gesucht, aber ich fand nichts passendes. Bei der enormen Anzahl der Threads habe ich einen passenden vielleicht auch übersehen, dann bitte ich, mir das zu entschuldigen!

Aber nun zum Thema:

Ich mache in der Kanzlei hier ein sechsmonatiges Praktikum. Es sind exakt sechs Monate. Ich ergriff das als Chance, zu zeigen, dass ich auch ohne Abitur diesen Job machen kann, denn in der Region hier fand ich zu 95% Kanzleien, die nur Abiturienten möchten. Natürlich habe ich mich entgegen dieser verlangten Qualifikationen beworben, denn unversucht lasse ich es nicht, aber es brachte mir dennoch keinen Ausbildungsplatz.
Ab nächster Woche darf ich auch in die Berufsschule, in NRW fängt die Schule ja erst nächste Woche wieder an.

Soweit ich das nun verstanden habe, sind diese sechs Monate Praktikum (vorausgesetzt ich absolviere die kompletten sechs Monate und höre nicht vorher auf, weil ich einen Ausbildungsplatz fand) quasi schon die sichere Zusage dafür, dass ich die Ausbildung später um ein halbes Jahr verkürzen darf.

Da frage ich mich jetzt nur gerade, ob ich für das Praktikum ein Berichtsheft führen muss, das ich später, wie das normale Heft in der Ausbildung auch, als Nachweis vorlegen kann.

Hier mache ich mir täglich meine Notizen. Wird mir irgendwas erklärt, schreibe ich das immer fleißig mit, egal was es ist. Das hat jetzt nur den Nachteil, dass ich das alles auf normales Karopapier schrieb, manchmal kritzelte, und ich denke, dass das als Berichtsheftnachweis doch sehr mickrig aussieht.

Aber um nochmal auf den Punkt zu kommen:

Muss ich das sechsmonatige Praktikum mit einem Berichtsheft nachweisen, damit ich später eine freie Bahn auf die Ausbildungsverkürzung habe?

Ja, die Frage ist an sich simpel, aber ich wäre froh über Antworten, denn mit dem Heft würde ich dann schnellstmöglich anfangen, damit ich nicht so viel nachtragen muss, noch ist es nicht so viel und ich könnte bis dato alles aufholen.
Zuletzt geändert von Wusele am 13.08.2009, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

13.08.2009, 14:00

Frag doch mal bei der für dich zuständigen Kammer an, die werden dir das mit Sicherheit beantworten können.
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#3

13.08.2009, 14:23

Ja,

da hatte ich angerufen, bzw. die Anwaltskammer verwies mich an den Anwaltsverein. Dort wurde mir gesagt, für eine Ausbildungsverkürzung wäre ein Notendurchschnitt von 2,0 notwendig. Ob ich aber zusätzlich das Praktikum in Form eines Berichtsheftes nachweisen müsse, konnte mir da leider niemand sagen.

Für mich stellt sich aber zusätzlich die Frage, ob ich mit einem sauber geführten Berichtsheft vielleicht in einem Vorstellungsgespräch, indem es um einen Ausbildungsplatz geht, punkten könnte. Was natürlich super wäre. Nur weiß ich nicht, wie viel Wert Anwälte darauf legen.
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#4

13.08.2009, 14:29

Ich weiß leider auch nicht, ob auf ein Berichtsheft Wert gelegt wird, kann ich dir leider nicht sagen. Wenn dir die Frage keiner beantworten kann, dann würde ich einfach eines anfangen und regelmässig fortführen. Schaden kann es nicht, es kann höchstens zu deinem Vorteil sein. Von daher würde ich das bisschen Zeit, was man dazu benötigt, schon investieren.
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#5

13.08.2009, 14:37

Eben,

an sich ist da nichts negatives dran. Ich dachte nur spontan daran, damit in Vorstellungsgesprächen eben auch meinen sauberen, handschriftlichen Verkehr zeigen zu können. Nur habe ich da ein wenig Angst, man guckt mich eher dumm an, wenn ich da plötzlich die Berichtshefte zücke. *g*
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#6

13.08.2009, 14:39

Wenn dir die Frage keiner beantworten kann, dann würde ich einfach eines anfangen und regelmässig fortführen.
Würde ich auch machen. Du kannst es dann ja immer mit zu den Vorstellungsgesprächen nehmen, dass zeigt doch das Du Dir auch Gedanken machst.
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#7

13.08.2009, 14:56

Werde ich wohl auch machen.

Und erstmal sind es ja (leider) nur sechs Monate, da werde ich auch nicht so viel an Berichtsheft verbrauchen. Aber bevor ich da gleich schon losrenne und eintrage, frage ich Chef morgen mal, welche Art von Bericht er gerne sehen würde. Der ist nämlich wieder on the road.

Aber bei ihm würde mich das leider nicht wundern, wenn er sich die Berichte nichtmal ganz durchliest, wenn überhaupt richtig durchliest, und einfach nur unterschreibt. Der Herr ich nämlich ein wenig... bequem. Hey, ich rede nicht schlecht über ihn, aber das ist einfach eine Tatsache. :D
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#8

13.08.2009, 16:58

Also meinen Chef hat das während meiner Ausbildung eigentlich gar nicht interessiert was ich da rein schreibe. Er hat es unterschrieben und gut war. Wichtiger ist es, dass man sich alles merkt, was man lernt, damit die Sachen schnell umgesetzt werden können wenn man die Ausbildungsstelle antritt und nicht was du irgendwann mal aufgeschrieben hast.

Zum verkürzen, das geht nur, wenn du Abitur hat, oder eben den besagten Notendurchschnitt von 2,0 und im Fach Recht maximal eine 2. War zumindest vor einem halben Jahr noch so.
JonesJess
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#9

13.08.2009, 17:03

habe ich ganz ehrlich noch nie gehört, dass man für ein Praktikum ein Berichtsheft führt o.ä. Am Ende eines Praktikums kannst Du dir doch ein Zeugnis des Arbeitgebers geben lassen, da wird sicher alles drin stehen, was du gemacht hast.

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit hat auch nichts mit einem Praktikum o.ä. zu tun, sondern nur Dein Notendurchschnitt ab Ausbildungsbeginn zählt.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
BabyBen

#10

13.08.2009, 17:09

Ich würde ein Berichtsheft führen. Denn dann kannst Du ganz genau nachweisen, was Du in Deinem Praktikum alles gemacht hast. Und das könnte für den Fall, dass Du doch nicht bei der Praktikumskanzlei lernen kannst, ein Vorteil sein.

Aus Anwaltssicht ist es schon ein Vorteil, dass ein Praktikant nicht bei null anfängt. Aber dazu muss ich prüfen, ob der Praktkant nicht bloss Kaffee gekocht hat ;-). Dazu haben wir nämlich unsere Minna.
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