Mächtig großer Fehler-Unterl. statt an Mdt. an Gegner raus!

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Ekonex
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#1

20.03.2009, 17:28

Wir hatten letztes Jahr eine Sache, bei der (obwohl keine FamSache) unser Mdt. sowie der Gegner den gleichen Nachnahmen haben. Nun hat meine Kollegin (ist nicht mehr bei uns) Original-Unterlagen per Einschreiben/Rückschein anstatt an den Mdt. an den Gegner geschickt. :twisted: Dieser hat sich nicht gemeldet, aber jetzt verlangt Mdt natürlich seine Sachen zurück.

Mein Chef meinte nun, dass ihm egal ist wer den Mist verbockt ich solle gucken, dass ich die Unterlagen irgendwie bekomme. Auf die Nachfrage wie ich dass anstellen soll, meinte er ich soll einen höflichen Brief an den Gegner schreiben. Was meint Ihr bringt das was und könnt ihr mir vielleicht bei der Formulierung helfen. Habe keinen Plan wie ich das anstellen soll!!!!
:oops:

Danke
Jupp03/11

#2

20.03.2009, 17:34

Wenn man fragen darf, was für Unterlagen waren das denn in etwa?
Stehen die Parteien im Verwandtschaftsverhältnis?
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13
NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

20.03.2009, 17:39

Das kann man wohl genauso sehen, als wenn versehentlich vorzeitig ein Titel an die Schuldnerseite ausgehändigt wird. In den allermeisten Fällen rührt sich die Gegenseite nicht. Versuchen kann man es, aber große Hoffnungen würde ich nicht in diese Aktion setzen. Klappt es, hat man eher eine Menge Glück gehabt. Meistens ist die Gegenseite schon zu bequem, etwas zu unternehmen.

In Fällen der vorzeitigen Titelaushändigung wird wegen der Erfolglosigkeit fast immer eine Zweitausfertigung vom Gericht erfordert. Alles andere als "dumm gelaufen" wäre hier ein Erfolg!
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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BabyBen

#4

20.03.2009, 17:41

Ist doch ganz einfach:

Sehr geehrter ....

in oben genannter Sache wurden Ihnen am .... aufgrund eines bedauerlichen Kanzleiversehens die folgenden Unterlagen ... übersandt.

Wir dürfen Sie bitten, diese an unsere Kanzlei zurück zu senden.

Wir bedauern den zusätzlichen Aufwand und haben zur Ihrer Entlastung einen frankierten Rückumschlag beigelegt.

Eventuell noch:
Allein der guten Ordnung halber bitten wir um Erledigung bis zum ...

Mit freundlichen Grüßen

Ob es etwas bringt, vielleicht. Vielleicht auch nicht.
Francis
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#5

20.03.2009, 17:45

:zustimm
Was anderes wird hier nicht gehen. Zivilrechtlich könnte man, wenns um Urkunden oder andere wichtige Dokumente geht, die Herausgabe auf dem Klageweg erwirken, aber die Kosten dafür werdet ihr tragen müssen.
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Ekonex
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#6

20.03.2009, 17:45

Es waren Steuerunterlagen (also Original Rechnungen, Kontoauzüge etc.)
und Mdt und Gegner sind nicht verwandt, ist nur Zufall, dass die gleich heißen. Zum Glück war da kein Titel dabei!!!

Ich weiß einfach nicht wie ich das Schreiben formulieren soll! :cry:
BabyBen

#7

20.03.2009, 17:48

Ekonex, nimmt doch einfach meinen Vorschlag aus Nr. 4.
Jupp03/11

#8

20.03.2009, 17:50

Wenn die Parteien nicht ganz zerstritten sind, würde ich es erstmal mit einem Telefonanruf versuchen und ggf. anbieten, die Unterlagen bei ihm abzuholen, wenn die Entfernung nicht zu groß ist.
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Ekonex
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#9

20.03.2009, 17:50

Danke dir BabyBen

ich weiß ist eigentlich einfach, aber Ihr könnt euch vorstellen wie sich mein Chef aufgeregt hat und ich kriege deshalb nichts Vernünftiges aufs Papier!
BabyBen

#10

20.03.2009, 17:53

Ich wäre auch megamäßig ausgeflippt.

Aber bleib ganz ruhig. Da Du es nicht verbrochen hast, betreibst Du einfach Schadensbereinigung und fertig.
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