Wieviel Urlaub steht mir zu?

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Sweethoney88

#1

24.01.2009, 18:35

Hallo ihr Lieben,

ich benötigte ganz dringend Euren Ratschlag:

Ich bin Azubi 1 Lehrjahr einer Rechtsanwaltskanzlei.

Mein folgendes Problem ist,dass ich mit der Urlaubsberechung meiner
Ausbilderin nicht ganz klar komme.

Mittlerweile habe ich meinen Urlaubsplan schon 5 x bei meiner Ausbilderin eingereicht und immer wieder wars nicht richtig gemacht.

Anscheinend findet sie meine Urlaubsberechnung mit 29 Tage im Jahr 2009 nicht richtig.

Nach meiner Berechnung, sehe ich nicht was daran falsch sein soll.

5 Tage aus dem Jahr 2008 ( September 08 -Dezember 08 )
24 Tage aus dem Jahr 2009 ( Januar 09 - Dezember 09 )

= 29 Tage für dieses Jahr, da man 2 Tage pro Monat bekommt. Ist daran was falsch?

Denn meine Ausbilderin sieht das ein bisschen anders als ich.

Sie berechnet das so:

30 ( Werktage) : 5 x 3 = 15 Tage
6 (Werktage) + 5 Tage ( Rest aus dem letzten Jahr)
20 Tage

Sie sieht das so: Urlaubstag für September 2008 bis Ausgust 2009

Rechnet man das nicht fürs Jahr aus also volle Jahr 2008 und volle Jahr 2009 ? So steht es ja auch in meinen Vertrag.

Aber ich sehe das ein bisschen anders:

Laut meinen Ausbildungsvertrag stehen mir 30 Werktage für das Jahr 2009 zu, was schon mal gar nicht stimmen kann.

Da ich 20 Jahre alt bin, also schon volljährig beträgt doch der jährliche Urlaub gemäß § 3. Abs. 1 BUrlG mindestens 24 Werktage oder nicht ?

So kann ich das aus meinen Ausbildungsvertrag entnehmen.

Meine Ausbilderin, sieht die Schultage auch nicht als Arbeitstage an. Was ich schon einmal gar nicht verstehen kann. Was sagt ihr denn dazu?

Steht es irgendwo im Gesetz, dass Schultage auch gleich Arbeitstage sind?

Denn es ist doch eine Berufschulausbildung in einem Dualsystem. Sonst würde ich ja nur arbeiten gehen und könnte in dem Sinne auf die Schule verzichten.

Ich habe auch schon mit meiner Lehrerin in der Schule darüber geredet, sie versteht genauso wenig, wie ich. Auch meinen anderen Mitschüler sind verwundert, dass ich nur 20 Urlaubtge bekomme. Sie bekommen auch alle mindestens 24 Urlaubtage für das Jahr 2009. Nur ich nicht,verstehe das nicht!

Soweit ich weiß, darf man nie vertraglich schlechter gestellt werden, als es das Gesetz erlaubt oder?

Bitte ganz dringend um Eure Hilfe, damit ich das auch meiner Ausbilderin mal vorlegen kann. Brauche was schriftliches in der Hand.

Liebe Grüße
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Coonie
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#2

24.01.2009, 18:42

generell hast du recht, dass der Arbeitnehmer durch vertragliche regelungen nicht schlechter gestellt werden darf, als durch das Gesetz bestimmt wird (günstigkeitsprinzip)
es würd mich aber mal interessieren, wie viele urlaubstage in deinem Ausblidungsvertrag stehen und ob dort von Werktagen oder Arbeitstagen die Rede ist - da ist nämlich der Unterschied zu sehen
denn der ausbidlungsvertrag udn vor allem die anzahl der urlaubstage wird genau von der kammer geprüft..... und was da drin steht muss auch genau so durchgesetzt werden, sonst hat dein RA/in bald ein problem mit der kammer, wenn diese das erfährt.
zumal meine ich mich recht daran zu erinnern, dass bezüglich der berechnung des urlaubsanspruchs einiges in den fußnoten des Ausbildungsvertrages steht....

welche RA kammer ist für dich denn örtlich zuständig?
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Sweethoney88

#3

24.01.2009, 18:47

Also in meinen Ausbildungsvertrag stehen 30 Werktage / pro Kalenderjahr.

RA Kammer Celle ist für mich zuständig, aber die haben mich zu einem Problemausbilder/Anwalt geschickt. Aber viel gemacht hat er bisher auch nicht. Möchte ich auch nicht so unbedingt, wollte das erstmal alleine regeln bei meiner Arbeit ohne Stress zu bekommen.

Nun müsste ich wirklich wissen ob mir wirlich nur 20 Urlaubstage oder wirklich 24 Urlaubstage mindestens zu stehen?

Steht irgendwo im Gesetz,dass Schultage als Arbeitstage gleich zusetzen kann?

Bin schon langsam echt ratlos... *schnief*
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Coonie
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#4

24.01.2009, 18:53

schau mal hier - diese berechnung hat deine "ausbilderin" angewendet

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrech ... 37417.html

und ich bin hier der meinung, wenn in deinem Ausbidlungsvertrag steht, dass du 30 werktage hast, dann stehen dir diese acuh zu, wobei du ja beachten musst, dass der SAmstag auch ein Werktag ist und der so gesehen mitberechnet werden muss... daher auch die "seltsame" berechnung deiner ausbilderin...
was hat der Problemausbilder/Anwalt denn gesagt?
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Sweethoney88

#5

24.01.2009, 19:00

Hmmm... ja also auf dieser Seite steht ja:

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub (auch der Samstag ist ein Werktag!). Das Bundesurlaubsgesetz geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Arbeitet Ihr Betrieb nur in einer 5-Tage-Woche, dann müssen Sie den Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auf Arbeitstage umrechnen:

24 Werktage Urlaub : 6 Werktage = 4 Wochen
4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub

Also habe ich doch nur noch 20 Urlaubstage oder was ?

Also der Problemausbilder/Anwalt, hat mir etwas schriftliches mitgegeben.
Da steht drinne, dass ich Urlaub v. Mo.-Sa. nehmen muss. Weil in meinen
Ausbildungsvertrag 30 Werktage drinne stehen.

Das die Rechnung meiner Ausbilderin gar nicht darauf beruht. Sie kann nicht
Tage mit Wochen vergleichen bzw. Äpfel und Birnen nicht.

Nun weiß ich allerdings gar nicht mehr was ich machen soll...
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#6

24.01.2009, 19:07

das ist doch ganz einfach. du hast 30 werktage urlaub. das steht nunmal so in deinem ausbildungsvertrag.

für jede Woche musst du allerdings 6 Tage nehmen, sprich nimmst du immer nur in den ferien urlaub, hast du 5 wochen urlaub.

solltest du mal außerhalb der ferien urlaub nehmen und du musst z.b. 2 tage zur schule (dahin wirst du ja trotzdem gehen) musst du 4 tage urlaub für die woche nehmen (6 Werktage - 2 Schultage = 4 Tage Urlaub).
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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#7

24.01.2009, 19:16

Sweethoney88 hat geschrieben:
24 Werktage Urlaub : 6 Werktage = 4 Wochen
4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub

Also habe ich doch nur noch 20 Urlaubstage oder was ?
Laut deiner oben genannten Rechnung hast du 25 Tage...

Du hast 30 Werktage : 6 Werktage = 5 Wochen
5 Wochen x 5 Arbeitstage = 25 Tage Urlaub

Macht pro Monat ca. 2,08 Tage...
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Sweethoney88

#8

24.01.2009, 19:17

Hmmm...

also wieviele Urlaubstage habe ich denn nun im Jahr? Jetzt komme ich aber ganz durcheinander.

Aber in Niedersachen kann man zB. Urlaub am 2.2. und 3.2. nehmen. Also
kann ich ja nicht eine ganze Woche nehmen.

Man also ich finde das ganz schön kompliziert...
Sweethoney88

#9

24.01.2009, 19:21

Okay, vielen Dank !

Ich benötige nur noch den §§ das Berufsschultage den Arbeitstagen gleich gestellt sind! Gibt es das?

Danke.
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#10

24.01.2009, 19:57

gibts sowas? ich dachte berufsschultage stehen den arbeitstagen nicht gleich, denn wenn man schule hat braucht man keinen urlaub nehmen.

ansonsten guck mal hier: schöne zusammenfassung
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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