Hi, entschuldigt die blöde Frage, aber wenn ich eine Drittwiderklage bekomme und mir der Richter keine Frist zur VErteidigungsanzeige setzt, sondern nur ne Stellungnahmefrist, dann muss ich doch auch keine Verteidgungsanzeigenfrist notieren oder? Die ergibt sich doch aus nix...bin ich da richtig?
Danke und sorry
Felicity
Verteidigungsanzeige
wenn euch keine Frist gesetzt wurde, gibt es auch keine Legitimationsfrist. Ist Arbeitsgericht, oder? Dann ist das normal, dass es keine Verteidigungsanzeigefrist gibt.
nee ist normales Gericht...ist verbundene Klageerwiderung mit Drittwiderklage und nur Frist zur Stellungnahme gesetzt...
- Tine
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Die Verteidigungsanzeige gibt es im Landgerichtsprozess, weil dort Anwaltszwang besteht, siehe §§ 78 I, 271 II ZPO.
M. E. musst Du in Deinem Fall nur die Frist zur Stellungnahme notieren, also keine Notfrist.
M. E. musst Du in Deinem Fall nur die Frist zur Stellungnahme notieren, also keine Notfrist.
LG Tine
- heicla
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Wenn du dir nicht sicher bist, mach doch einfach ein Zweizeiler ans Gericht, dass ihr euren Mandanten auch bezüglich der Drittwiderklage vertretet. Schaden kann es nicht.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
Ich würde eine 1,3er VG zzgl. P+T und Auslagen und USt abrechnen
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