Verteidigungsanzeige

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Gast

#1

30.12.2008, 14:27

Hi, entschuldigt die blöde Frage, aber wenn ich eine Drittwiderklage bekomme und mir der Richter keine Frist zur VErteidigungsanzeige setzt, sondern nur ne Stellungnahmefrist, dann muss ich doch auch keine Verteidgungsanzeigenfrist notieren oder? Die ergibt sich doch aus nix...bin ich da richtig?

Danke und sorry

Felicity :oops:
Kimmy

#2

30.12.2008, 14:50

wenn euch keine Frist gesetzt wurde, gibt es auch keine Legitimationsfrist. Ist Arbeitsgericht, oder? Dann ist das normal, dass es keine Verteidigungsanzeigefrist gibt.
Gast

#3

30.12.2008, 14:53

nee ist normales Gericht...ist verbundene Klageerwiderung mit Drittwiderklage und nur Frist zur Stellungnahme gesetzt...
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Tine
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#4

30.12.2008, 14:55

Die Verteidigungsanzeige gibt es im Landgerichtsprozess, weil dort Anwaltszwang besteht, siehe §§ 78 I, 271 II ZPO.

M. E. musst Du in Deinem Fall nur die Frist zur Stellungnahme notieren, also keine Notfrist.
LG Tine
Gast

#5

30.12.2008, 14:59

wenn ich ehrlich bin,ist es vor dem Landgericht...:)
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Tine
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#6

30.12.2008, 15:08

Dann müsste in der Auflage aber auch etwas dazu stehen, dass binnen einer Notfrist ... die Verteidigung anzuzeigen ist. :wink:
LG Tine
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heicla
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#7

30.12.2008, 15:53

Wenn du dir nicht sicher bist, mach doch einfach ein Zweizeiler ans Gericht, dass ihr euren Mandanten auch bezüglich der Drittwiderklage vertretet. Schaden kann es nicht.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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Tine
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#8

30.12.2008, 16:17

heicla :zustimm
LG Tine
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rena
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#9

08.01.2009, 10:10

Huhu,

welche Gebühr kann ich denn bitte abrechnen?

Wir haben nur Verteidigungsanzeige gestellt, ohne irgendwelche Anträge und legen nun das Mandat nieder.
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Smilie
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#10

08.01.2009, 10:13

Ich würde eine 1,3er VG zzgl. P+T und Auslagen und USt abrechnen
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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