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M_und_M
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#1
12.11.2008, 12:40
Hallo,
habe eine - wie ich finde - blöde Frage! Hab grad eine Rechnung hingelegt bekommen die ans Gericht wegen PKH gegangen ist. Wurde wohl nicht bezahlt bisher (Rechnung ist vom 02.07.2008). Nun soll ich eine Mahnung machen. Dabei kommen mir folgenden Fragen:
1. Wie lang sollte man dem Gericht maximal Zeit lassen um so eine Forderung zu begleichen? (Wir wissen ja alle das Gerichte nicht immer die schnellsten sind)
2. Wenn ich das wirklich mahnen soll wie mache ich das am besten? Finde es irgendwie doof wenn ich da ne ganz normale Mahnung wie an den MDT auch schicken würde
![Bild](https://www.foreno.de/app.php/pcgf/getsmilieshield?text=???)
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_steffi_
#2
12.11.2008, 12:42
Ähm ja einfach mal Gericht anrufen, wie lange das noch dauert. Ich mahn das Gericht nicht gleich schriftlich, und dann schreib ich auf keine Mahnung, sondern schreib: erinnern wir an die BEarbeitung unseres Antrags auf Vergütung gem. § 49 RVG
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Tigerentchen
- Kennt alle Akten auswendig
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#3
12.11.2008, 12:43
Ich würde schreiben:
"In Sachen.... erlaube ich mir, höflich an meinen PKH Kostenerstattungsantrag vom 02.07.2008 zu erinnern."
Ich persönlich finde 4 Monate aber ganz schön lange. Wir schicken nach 6 Wochen die erste Erinnerung.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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_steffi_
#4
12.11.2008, 12:45
Ehrlich bei uns dauerst mindestens 3 Monate eh da überhaupt drüber nachgedacht wird, dass die das Geld auszahlen.
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Francis
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#5
12.11.2008, 12:50
Anrufen ist besser find ich. Die Damen sind auch nur Menschen, und wenn bei denen mal was liegen bleibt, sind die auch froh, wenn nur mal kurz und freundlich telefonisch angefragt wird, alles schriftiliche kommt ja zur Akte und macht keinen Guten. Und wenns mit irgendwas Probleme gibt, können die gleich am Telefon geklärt werden, geht einfach schneller.
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Tigerentchen
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#6
12.11.2008, 12:50
Das ist aber lange! Ist sicherlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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Inselbiene
#7
12.11.2008, 12:51
bei unserem Gericht dauert das auch ewig. Aber nach 3 Monaten mahnen wir noch nicht. Nach ca. 4/5 Monaten dann schon eher.
Wir schreiben das dann auch so wie tigerentchen
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M_und_M
- Foren-Azubi(ene)
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#8
12.11.2008, 12:51
Ok danke dann weiß ich wie ich das nun mache
Bei uns ist das ganz unterschiedlich. Manchmal haben wir nach 1,5 Wochen schon unser Geld manchmal erst nach ein paar Monaten...
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