eigene Steuererklärung

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Gast

#1

14.01.2007, 16:01

Hallo.
Ich hab mal eine Frage zur eigenen Steuererklärung, seit Sommer hab ich Einkommen mit Abzügen, das heißt ja ich müsste eine Steuererkklärung bis Mai für das das 2. 2006 Halbjahr machen, oder? Wenn ja, was brauch ich alles dazu und muss ich das wirklich machen? Hat jemand von euch Erfahrung mit der Internetabgabe?
Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
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schneeflocke
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#2

14.01.2007, 16:06

Ich schließe mich dieser Frage an, denn auch meine Tochter, die seit Sommer 06 ausgelernt hat, hat mir heute Morgen die Frage gestellt, ob sie eine Steuererklärung abgeben m u s s .

Ich weiß nur, dass wenn man einmal eine Erklärung abgegeben hat, so ist dass zumindest bei uns, ich jedes Jahr automatisch die Unterlagen vom Finanzamt zugeschickt bekomme und ich dann eine Erklärung machen
m u s s , tue ich das nicht, werde ich "geschätzt", so sagte man mir das zumindest.


Schneeflocke
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schneeflocke
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#3

14.01.2007, 16:21

@suki05

Ich nehme den Vordruck vom Finanzamt, schreibe das ab, was auf meiner Jahresabschlußrechnung steht (bekommt man von der Lohnbuchhaltung), füge dann noch meine Versicherungen ein. Leider kann ich keine Fahrtkosten absetzen, weil ich zu nah an der Kanzlei wohne (800 m sind es nur). Als Belege füge ich bei die Jahresbescheinigung von der Lohnbuchhaltung, die Nachweise bezüglich meiner Versicherungen bei.

Manchmal habe ich noch Werbungskosten (Kosten die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen), aber da setzt das Finanzamt den pauschalen Betrag an, den ich eh selten überschreite. Das geschieht automatisch.
Glaube ich.

Wenn man hohe Arztkosten oder andere besondere Aufwendungen hatte, kann man das auch noch reinschreiben, und dann schaut man mal, ob das Finanazamt das anerkennt und wenn ja, in welcher Höhe.

Gebühren für Kontoführung geht - glaube ich- auch noch.
Wenn bei Dir keine besonderen Lebensumstände vorliegen, Du nicht zusätzlich noch selbständig bist, eine Eigentumswohnung hast oder Unterhaltsverpflichtet bist, geht das Ausfüllen ratz fatz, denn dann hat man nicht wirklich viel reinzuschreiben.

Das ist bei mir zumindest alles. Ich hasse meine Erklärung, weil ich die zusammen mit meinem Mann machen muss, er hat Steuerklasse III, ich habe V, und oft ist es so (meistens eigentlich), dass wir noch was nachzahlen müssen. Das ärgert mich ungemein.

Schneeflocke
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Pepsi
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#4

14.01.2007, 17:48

da du bestimmt Klasse 1 hast, MUSST DU KEINE machen auch wenn du einmal eine gemacht hast.. auch bei den andere Lohnsteuerklassen muss man das nicht jedes Jahr machen.. ich habe 2004 mal eine gemacht, aber bekomme seitdem das Formular nicht zugeschickt, wir müssen uns das immer selbst bei der Stadt holen

eine Bekannte ist verheiratet und hat seit 2005 keine gemacht (sie kommt nicht dazu) und das macht auch nichts
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Jennifer
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#5

14.01.2007, 18:21

Bis jetzt hatte ich keine Schwierigkeiten die zu machen - aber dieses Jahr ist es doch etwas kompliziert... wie trage ich denn vermögenswirksame Leistungen ein??

Die bekomm ich erst seit 2005... muss ich da was beachten?
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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schneeflocke
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#6

14.01.2007, 18:30

@pepsi

ich glaube, wir beide haben ein bißchen recht. Als Begründung dafür, dass wir eine Erklärung abgeben müssen, wurde uns damals gesagt, dass wenn beide Partner Arbeitslohn bezogen haben, und einer von uns die Klasse V oder VI hatte, ist man zur Abgabe verpflichtet.

Das trifft dann natürlich nicht auf suki zu, wenn sie nicht verheiratet ist und die Klasse V hat.

Ich wollte nämlich keine Erklärung abgeben, wegen der drohenden Nachzahlung an das Finanzamt und hatte mich deswegen übelst mit denen auseinandergesetzt.

Auf der homepage des für mich zuständigen Finanzamtes konnte ich nachlesen, wer dazu verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben.

Also wäre mein Tipp an suki, die Homepage ihres Finanzamtes anzugucken, dort wird sie nachlesen können, ob sie zu dem Personenkreis gehört, der verpflichtet ist, eine Erklärung abgeben zu müssen.

Somit wurde auch meine Frage hinsichtlich meiner Tochter beantwortet. Sie muss eine abgeben. Weil sie nebenbei als Tanzlehrerin arbeitet und mehr als 410,00 euro verdient hat, von denen bislang keine Steuer einbehalten wurde in 2006. Na, die wird sich freuen.

Ist das mit den Steuern eigentlich in jedem Bundesland gleich?

Schneeflocke
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Sandra S.
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#7

14.01.2007, 19:40

Jennifer hat geschrieben:wie trage ich denn vermögenswirksame Leistungen ein??
Du bekommst von deiner Bausparkasse jedes Jahr im Januar/Februar eine Übersicht/Kontoauszug zugeschickt. Da ist ein Formular "Anlage VL" dabei, indem du nur deine Steuernummer und ein Kreuz eintragen musst. Alle anderen Daten, Beträge etc. sind schon eingetragen.
Dieses Formular musst du dann deiner Steuererklärung im Original beifügen. In der "Anlage N" müsste irgendwas stehen von Vermögenswirksame Leistungen und "Anlage VL" beifügen", weiß jetzt allerdings nicht genau wo.
Liebe Grüße
von Sandra
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#8

14.01.2007, 20:15

du solltest nicht davon ausgehen, dass jeder bei einer Bausparkasse ist... wenn man ein ganz normales Sparbuch hat, bekommt man nichts zugeschickt.. müsste aber ja wohl auf der Gehaltsbescheinigung von Dezember draufstehen, was man im ganzen Jahr bekommen hat. Ansonsten gibts zu jedem FOrmular ne Erklärung dazu, wo man was eintragen kann.. das ist eigentlich ganz einfach
Mondelfin

#9

14.01.2007, 22:26

Hallo :)

Also ich persönlich mach jedes Jahr ne Steuererklärung. Bekomm auch immer schön was zurück. Nicht viel, aber immerhin. Wenn man mitten im Jahr die Ausbildung beendet, oder auch ne Gehaltserhöhung bekommen hat, lohnt es sich auf jeden Fall ne Steuererklärung zu machen. Da bekommt man nämlich ziemlich viel erstattet. Kommt natürlich drauf an, ob man einen Nebenjob hat. In dem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen. Hatte seit der Ausbildung keinen mehr.

Ich mach die Steuererklärung auch über Internet. Ist gar kein Problem. Man lädt sich einfach das Elster-Programm runter, füllt das aus und schickt es dann weg. Ist genauso aufgebaut wie die Papier Steuererklärung. Man muß allerdings dran denken, daß man die Anlagen und das was bei der Versendung automatisch ausgedruckt wird auch an das Finanzamt zu senden. :wink: Kenne nämlich einen, der das nicht gemacht hat.

Aber generell, wenn man sich einmal mit ner Steuererklärung befaßt hat, ist das eigentlich kein Problem mehr.

@ Schneeflocke Bis auf die Kirchensteuer sind die Steuern immer gleich. Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland zwischen 9 und 10 % der Höhe der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer geht nach der Lohnsteuerklasse. Der Soli ist immer ein gewisser Prozentsatz von der Lohnsteuer, mir fällt aber grad nicht ein wie hoch der ist. :lol:
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Zonnie
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#10

14.01.2007, 22:30

Kirchensteuer sind doch 8 oder 9 % oder hat sich das geändert?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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