Unterbevollmächtigter

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Sunny2008
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 30.06.2008, 19:19

#1

30.06.2008, 19:38

Hallo zusammen,

ich brauche Eure Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Folgender Fall:

Wir sind in einer Angelegenheit (Rückforderung bzgl. eines Ebayverkaufs) außergerichtlich beauftragt worden. Streitwert: EUR 600,00. Haben erst außergerichtlich versucht das Geld zu bekommen und dann mit einem Mahnbescheid.

Die Sache ging dann ans Gericht. Da es so weit weg war, haben wir einen Unterbevollmächtigten beauftragt.

Gegner kam nicht zum Termin.

Es wird Versäumnisurteil ergehen. Streitwert wurde auf 2100 EUR festgesetzt.

Jetzt meine Frage:

Wie sieht nun mein KFA aus ????

1,0 Verfahrensgebühr (Mahnbescheid) Wert. 600 EUR
- 0,65 Geschäftsgebühr Wert: 600 EUR
PTE
UST


1,3 Verfahrensgebühr Wert: 2100 EUR
- 1,0 Verfahrensgebühr (MB) Wert: 600 EUR
PTE
UST


Kosten für Unterbevollmächtigte:

0,65 Verfahrensgebühr Wert: 2100 EUR
0,5 Terminsgebühr (da VU) Wert: 2100 EUR
PTE
UST


Habe ich das so richtig verstanden???????????????????

Mit dem Unterbevollmächtigten haben wir nach Advounion abgerechnet. Das heißt, dass jede Partei die hälfte der entstehenden Kosten im Rechtsstreit bekommt.

HEißt das dann, dass der Unterbevollmächtigte die Hälfte von 1,3 Verfahrensgebühr bekommt oder die Hälfte von der Gebühr, die nach dem Abzug der Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid rauskommt????

HILFE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Für eure Bemühungen danke ich euch bereits jetzt .

LG Sunny
Gast

#2

01.07.2008, 13:52

Er bekommt die Hälfte der Verfahrensgebühr! Ohne den Abzug vom Mahnbescheid! Den Mahnbescheid interessiert dich garnicht in der Rechnung des Unterbevollmächtigten oder hat er auch den Mahnbescheid gemacht oder geholfen?

lg franzi
Sunny2008
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 30.06.2008, 19:19

#3

02.07.2008, 08:01

Hallo Franzi,

vielen lieben Dank für deine Antwort.

Hab aus meiner Verzweiflung sogar bei der Kammer angerufen, die haben mir das Gleiche gesagt ;)

Nein, er hat den Mahnbescheid nicht gemacht. Stimmt also so, wie du es gesagt hast.

Liebes Grüßle
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