ist dies eine eV ???
frag doch beim AG nach, ob ein Vermögensverzeichni innerhalb von 3 Jahren abgegeben wurde
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
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da muss eigentlich noch mehr drin stehen in dem protokoll, da muss es mehr unterlagen geben wo drin steht dass er zb nicht zum termin erschienen ist oder so...
ich würde einfach mal beim gericht nachfragen ob eine abgegeben wurde. also anfrage aus dem schuldnerverzeichnis
ich würde einfach mal beim gericht nachfragen ob eine abgegeben wurde. also anfrage aus dem schuldnerverzeichnis
- stein
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OK, das wäre schon mal geklärt.
ABER mache ich jetzt nicht besser erst mal eine Anfrage beim Schuldnerverzeichnis, damit mir nicht wieder unnötige Kosten für evtl. erfolglose ZV entstehen ?
ABER mache ich jetzt nicht besser erst mal eine Anfrage beim Schuldnerverzeichnis, damit mir nicht wieder unnötige Kosten für evtl. erfolglose ZV entstehen ?
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Ja, zuerst Anfrage beim AG (Schuldnerverzeichnis) und dann evtl. ZV
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@Stein
guck mal auf die letzte Seite des GVZ-Protokolls. Oftmals steht da bereits das Aktenzeichen für das Vermögensverzeichnis, wenn der Schuldner dies bereits abgegeben hatte.
Da siehste dann auch, wann ggf. der Schuldnerschutz ablaufen würde.
guck mal auf die letzte Seite des GVZ-Protokolls. Oftmals steht da bereits das Aktenzeichen für das Vermögensverzeichnis, wenn der Schuldner dies bereits abgegeben hatte.
Da siehste dann auch, wann ggf. der Schuldnerschutz ablaufen würde.
- stein
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@Preußi
du Schatzi du.
Ja, hab´s gefunden.
Super !
Das hatte ich gar nicht gesehen.
Man muss halt ein erfahrener Hasi sein um zu wissen, wo - was steht.
EV. wurde abgegeben am 15.11.2002
Trotzdem mache ich doch jetzt erst mal eine Anfrage beim Schuldnerverzeichnis - alleine um Kosten zu sparen - gelle
du Schatzi du.
Ja, hab´s gefunden.
Super !
Das hatte ich gar nicht gesehen.
Man muss halt ein erfahrener Hasi sein um zu wissen, wo - was steht.
EV. wurde abgegeben am 15.11.2002
Trotzdem mache ich doch jetzt erst mal eine Anfrage beim Schuldnerverzeichnis - alleine um Kosten zu sparen - gelle
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also wenn ev abgegeben wurde, ist die frist am 15.11.2005 abgelaufen. würde trotzdem eine schuldneranfrage ans gericht machen, ob zwischenzeitlich wieder die ev abgegeben hat.
- stein
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nochmals ganz lieben Dank, an alle - die mir hier immer so rasch zur Seite stehen !!!!!
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