ZV in Arbeitsrechtssachen

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spatzn
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#1

26.02.2008, 11:55

Hallo Leute,

habe einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht ohne jegliche Klausel. Soll vollstrecken.

Muss ich tatsächlich erst ZV-Klausel vom Gericht holen und dann Zustellung von Anwalt zu Anwalt bestätigen lassen und dann wieder Rechtskraftklausel vom Arbeitsgericht holen oder wie? Das dauert ja ewig.
Sind Vergleiche nicht allgemein vorläufig vollstreckbar?

Tausend Dank für Eure Hilfe.

spatzn
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petramaus
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#2

26.02.2008, 11:58

Voraussetzungen ZV: Titel Klausel Zustellung

Wirst also eine vollstreckbare Ausfertigung vom Gericht holen müssen und dann Zustellung von Anwalt zu Anwalt machen müssen. Zumindest ist mir nichts anders bekannt bei Vergleichen vom Arbeitsgericht
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Monte
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#3

26.02.2008, 12:00

:zustimm Auch für ne vorläufige Vollstreckung bräuchstest du den Zusatz,dass der Tiel vorläufig vollstreckbar (ggfls. gg. Sciherheitsleistung) ist.
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#4

26.02.2008, 12:01

und dann wieder Rechtskraftklausel vom Arbeitsgericht holen oder wie? Das dauert ja ewig.
brauchst du doch nicht!!
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Curry
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#5

26.02.2008, 12:17

Du kannst die einfache Ausfertigung von Anwalt zu Anwalt zustellen lassen und gleichzeitig die vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Die Rechtskraftklausel brauchst du nicht.
Curry

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#6

26.02.2008, 12:19

Du kannst die einfache Ausfertigung von Anwalt zu Anwalt zustellen lassen
sicher????
Tigra
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#8

26.02.2008, 12:48

also ihr habt noch keine vollstreckbare ausfertigung des vgl?! richtig?
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Curry
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#9

26.02.2008, 12:49

@Immi
Ich hatte das hier in einem anderen Beitrag mal gelesen, dass das ausreicht. Aber nun gut, dann werd ich in Zukunft auch die vollstreckbare Ausfertigung abwarten.
Curry

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#10

26.02.2008, 12:59

@ curry: wir haben das auch immer bis dato mit der normalen ausfertigung gemacht und diese gem. § 195 von Anwalt zur Anwalt zugestellt :S frage mich jetzt was wir falsch gemacht haben *hm*
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