ZV bei Gesamtschuldnern
Ich würd unter der Bezeichnung -Schulder- ein -als Gesamtschuldner- schreiben, mehr nicht. Ist aus dem VB ersichtlich, haste Recht.
Also
"In der ZV-SAche
Gläubiger
gegen
Gesamtschuldner 1..."
und die ZV-Aufträge an die jeweiligen GV´s in ganz Deutschland verteilen sozusagen? Ich glaube die wohnen gar nicht alle am selben Ort.
Falls doch der ein oder andere am gleichen Ort wohnt, kann ich dann zwei Gesamtschuldner in einen ZV-Antrag packen?
"In der ZV-SAche
Gläubiger
gegen
Gesamtschuldner 1..."
und die ZV-Aufträge an die jeweiligen GV´s in ganz Deutschland verteilen sozusagen? Ich glaube die wohnen gar nicht alle am selben Ort.
Falls doch der ein oder andere am gleichen Ort wohnt, kann ich dann zwei Gesamtschuldner in einen ZV-Antrag packen?
- Melanie
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 14.04.2006, 15:35
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Bin schon lange nicht mehr in der Vollstreckung. Wie verhält es sich bei Gesamtschuldnern mit den Gerichtskosten beim MB. Für jeden Gesamtschuldner gesondert Gerichtskosten oder für alle nur 1x? RA-Kosten fallen für jeden Gesamtschuldner gesondert an?
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink
Trotzdem in der ZV für jeden Schuldner gesondert vollstrecken! Du kannst/darfst/musst/sollst jeden Vollstreckungsauftrag gesondert abrechnen. Außerdem bei einem Schuldner sämtliche Vollstreckungskosten, die bei den weiteren drei Schuldnern entstanden sind wg. der Gesamtschuldnerhaftung ins Forderungskonto aufnehmen und in den Vollstreckungsunterlagen belegen.
Ich weiß, ich wiederhole mich.
Ich weiß, ich wiederhole mich.