ZV bei Gesamtschuldnern

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Gast

#11

08.08.2006, 21:49

Ich würd unter der Bezeichnung -Schulder- ein -als Gesamtschuldner- schreiben, mehr nicht. Ist aus dem VB ersichtlich, haste Recht.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#12

08.08.2006, 21:55

:zustimm
Viele Grüße

ich
Gast

#13

08.08.2006, 21:56

Also

"In der ZV-SAche

Gläubiger

gegen

Gesamtschuldner 1..."

und die ZV-Aufträge an die jeweiligen GV´s in ganz Deutschland verteilen sozusagen? Ich glaube die wohnen gar nicht alle am selben Ort.

Falls doch der ein oder andere am gleichen Ort wohnt, kann ich dann zwei Gesamtschuldner in einen ZV-Antrag packen?
Gast

#14

08.08.2006, 22:32

Nein, ein ZV-Antrag pro Schuldner.
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#15

09.08.2006, 15:11

Bin schon lange nicht mehr in der Vollstreckung. Wie verhält es sich bei Gesamtschuldnern mit den Gerichtskosten beim MB. Für jeden Gesamtschuldner gesondert Gerichtskosten oder für alle nur 1x? RA-Kosten fallen für jeden Gesamtschuldner gesondert an?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Gast

#16

09.08.2006, 17:39

Nein, soweit ich weiß, fällt alles nur einmal an.
Gina

#17

09.08.2006, 19:16

Trotzdem in der ZV für jeden Schuldner gesondert vollstrecken! Du kannst/darfst/musst/sollst jeden Vollstreckungsauftrag gesondert abrechnen. Außerdem bei einem Schuldner sämtliche Vollstreckungskosten, die bei den weiteren drei Schuldnern entstanden sind wg. der Gesamtschuldnerhaftung ins Forderungskonto aufnehmen und in den Vollstreckungsunterlagen belegen.

Ich weiß, ich wiederhole mich. :roll:
Antworten