RVG Übungsaufgaben zur Zwischenprüfung

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Sandyy
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#11

06.09.2013, 11:01

Ok, dankeschön für die Erklärung !
Das haben wir alles garnicht so richtig besprochen in der Schule :/
mrsgoalkeeper
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#12

06.09.2013, 11:20

Das findest Du auch im Gesetz.

Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr steht in Vorbemerkung 3 (4), dass die Anrechnung zur Hälfte, max. in Höhe von 0,75 erfolgt.

Bei der Mahnbescheidsgebühr 3305 steht "Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet."
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Sandyy
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#13

07.02.2014, 13:52

Hab hier mal ne Aufgabe..
Kann das mal jemand kontrollieren?
Weiß noch nicht so recht ob ich das mit der Einigungsgeb. verstanden hab.

RA wird mit der außergerichtlichen Beitreibung einer Forderung i.H.v 8.000,00 € beauftragt.
Die Parteien einigen sich auf 5.000,00 € und beziehen in diese Einigung eine Gegenforderung von 4.000,00 € mit ein.

Kostenrechnung gem. § 2, 13, 14 RVG

1,3 GF Nr. 2300 VV
Wert: 8.000,00 €

1,5 Einigungsgeb. Nr. 1000 VV
Wert: 9.000,00 €

+ P.u.T.e

Das sind doch die beiden Werte die in dem Vergleich erledigt werden oder? (5.000,00€ + 4.000,00 €)
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Adora Belle
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#14

07.02.2014, 14:24

Es gibt eine Forderung über 8.000 EUR und eine Gegenforderung von 4.000 EUR.
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Kasimir1603
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#15

07.02.2014, 14:37

Stichwort Mehrvergleich
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#16

07.02.2014, 14:45

@Kasimir: Die Angelegenheit lief doch nur außergerichtlich. :wink:
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Sandyy
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#17

08.02.2014, 00:10

Ja aber 1,5 Einigungsgebühr ist dann doch außergerichtlich aber ich hab keine Ahnung von welchen Werten :(
Wie setzt man bei der Aufgabe denn richtig an, mal angesehen davon dass ihr jetzt wahrscheinlich denkt wie man so ne leichte Aufgabe nicht lösen kann ..ahhh!
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Adora Belle
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#18

08.02.2014, 09:57

Adora Belle hat geschrieben:Es gibt eine Forderung über 8.000 EUR und eine Gegenforderung von 4.000 EUR.
Welche Gebühren sind für die Forderung entstanden? Welche für die Gegenforderung?
Sandyy
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#19

08.02.2014, 10:09

Ok also dann versteh ich das so, dass dann ja 2 Geschäftsgebühren anfallen

1,3 GG Nr. 2300 aus Wert 8000,00
1,3 GG Nr. 2300 aus Wert 4000,00

unter Beachtung von § 15/3

1,5 Einigungsgebühr aus Wert: 5000,00
...
Oh Gott wenn das auch schon wieder falsch ist klärt mich bitte auf :heul
Sandyy
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#20

08.02.2014, 10:17

Aber eigentlich muss die Einigungsgebühr doch irgendwas mit den 8.000,00 € zu tun haben, weil das doch der Wert ist um den die Parteien sich streiten ursprünglich?
Oh man ich versteh echt garnix mehr :(
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