850b ZPO vorläufiges Zahlungsverbot

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Erwin77
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#1

30.01.2013, 18:37

Ich bin in die schwierige Situation geraten, die Schuldnerin zu vertreten.
Die hat ein VZV bei ihrer Bank bekommen, zugestellt vom Gläubiger/Ehemann.
Ich bin der Meinung, dass dieses nicht ordnungsgemäß ist wegen 850b ZPO – Schuldnerin erhält Trennungsunterhalt vom Gläubiger und muss dies sozusagen anschließend wieder abführen. Gläubiger hat eigenen Titel gegen Schuldnerin und erwirkt VZV bei Drittschuldnerin (Bank der Schuldnerin).

Schuldnerin kann ihre Lebensunterhalt (Kinder, Miete, Kredite, etc.) trotz P-Konto nicht ordnungsgemäß zahlen. Gl. hat jetzt Anschluss VZV.

Kann man vorläufigen Rechtsschutz oder Klage gegen VZV wegen 850b ZPO beantragen? Oder ist nur Erinnerung möglich?

Fragen über Fragen. Vielleicht weiß ja jemand was.

Schönen Abend wünsche ich allen!
Erwin77
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Beiträge: 4
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#2

31.01.2013, 17:09

Erwin77 hat geschrieben:Ich bin in die schwierige Situation geraten, die Schuldnerin zu vertreten.
Die hat ein VZV bei ihrer Bank bekommen, zugestellt vom Gläubiger/Ehemann.
Ich bin der Meinung, dass dieses nicht ordnungsgemäß ist wegen 850b ZPO – Schuldnerin erhält Trennungsunterhalt vom Gläubiger und muss dies sozusagen anschließend wieder abführen. Gläubiger hat eigenen Titel gegen Schuldnerin und erwirkt VZV bei Drittschuldnerin (Bank der Schuldnerin).

Schuldnerin kann ihre Lebensunterhalt (Kinder, Miete, Kredite, etc.) trotz P-Konto nicht ordnungsgemäß zahlen. Gl. hat jetzt Anschluss VZV.

Kann man vorläufigen Rechtsschutz oder Klage gegen VZV wegen 850b ZPO beantragen? Oder ist nur Erinnerung möglich?

Fragen über Fragen. Vielleicht weiß ja jemand was.

Schönen Abend wünsche ich allen!
lisa19
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#3

31.01.2013, 17:51

Ich würde da eine Vollstreckungsgegenklage einleiten
Bin dann mal das Einhorn füttern.. :mist

... :niveau
Erwin77
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#4

31.01.2013, 18:25

Danke... Vielen Dank :D

Dachte schon, keiner antwortet heute...

Ich sehe da Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zu Erinnerung.
Ich dachte eher an vorl. Rechtsschutz...

Besten Dank
Erwin77
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#5

31.01.2013, 18:54

Erwin77 hat geschrieben:Danke... Vielen Dank :D

Dachte schon, keiner antwortet heute...

Ich sehe da Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zu Erinnerung.
Ich dachte eher an vorl. Rechtsschutz...

Besten Dank
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