Monierung Mahnbescheid HILFE
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
ich hab gerade die Situation, dass ich einen MB beantragen will. In der Sache haben wir vorher den Gegner außergerichtlich aufgefordert.
Nun bin ich an dem Punkt:
Gegenstandswert der vorgerichtl. Tätigkeit: 20.000,00 €
Vorgerichtl. Tätigkeit umfangreich/schwierig: nein
Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen
(ohne Auslagen und ohne MwSt.): hier geb ich nur die 0,65 aus 20.000,00 € an, oder?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wenn per MB nicht weniger als 20.000,00 Euro geltend gemacht werden, ja.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
ellimorelli hat geschrieben: weiter oben:
Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit hier geb ich nur die 1,3 aus 20.000,00 € an oder auch inkl. Auslagen und MwSt.?
kompletten Rechnungsbetrag
zzgl. Zinsen: -Punkte über dem Basiszins
von: bis:
Hattet ihr den Gegner aufgefordert, eure Gebühren bis zum Tag X zu zahlen? Dann Zinsbeginn Folgetag.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
naja, Chef hat es so formulierten:
"Zudem bitte ich bis spätestens zum 11. Dezember 2012 mitzuteilen, ob die Zahlung (20.000,00 €) erfolgt. Wenn mir bis zum 11. Dezember 2012 eine Rückantwort von Ihnen vorliegt, und die Zahlung bis zum 18. Dezember 2012 eingeht, wird meine Mandantin die Sache mit der Zahlung von 20.000,00 € auf sich beruhen lassen und keine Verzugskosten geltend machen. Sollte ich jedoch bis zum 11. Dezember 2012 nichts von Ihnen vernehmen, wird meine Mandantin die berechtigten Verzugskosten geltend machen und falls der Betrag nicht bis zum 18. Dezember 2012 eingeht, ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten lassen."
ich würde denken, dass wir für die RA-Kosten erst Zinsen ab dem 19. Dezember 2012 geltend machen können. Irre ich mich? Die Frist bis zum 11. Dezember ist ohne Rückmeldung des Gegners verstrichen...
"Zudem bitte ich bis spätestens zum 11. Dezember 2012 mitzuteilen, ob die Zahlung (20.000,00 €) erfolgt. Wenn mir bis zum 11. Dezember 2012 eine Rückantwort von Ihnen vorliegt, und die Zahlung bis zum 18. Dezember 2012 eingeht, wird meine Mandantin die Sache mit der Zahlung von 20.000,00 € auf sich beruhen lassen und keine Verzugskosten geltend machen. Sollte ich jedoch bis zum 11. Dezember 2012 nichts von Ihnen vernehmen, wird meine Mandantin die berechtigten Verzugskosten geltend machen und falls der Betrag nicht bis zum 18. Dezember 2012 eingeht, ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten lassen."
ich würde denken, dass wir für die RA-Kosten erst Zinsen ab dem 19. Dezember 2012 geltend machen können. Irre ich mich? Die Frist bis zum 11. Dezember ist ohne Rückmeldung des Gegners verstrichen...
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 28.12.2012, 21:33
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
und was ist wenn es gar nicht zur VG kommt????