Rechtsschutzversicherung

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Gast

#1

19.07.2006, 08:30

Wir haben unsere Mandanten außergerichtlich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Mdt. ist rechtsschutzversichert. Jetzt haben wir ihn gebeten, uns die Unterlagen seiner RSV zuzuschicken. Müssen wir dann bei der noch mal Deckungszusage beantragen oder können wir da einfach abrechnen? :oops:
Sorry, aber ich hab sowas noch nie gehabt...
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Mia
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#2

19.07.2006, 08:47

Also ich würde erstmal RS-Deckungsschutz erbitten und gleichzeitig reinschreiben, dass die Sache erledigt ist und die Kostennote beifügen. Eventuell würde ich noch reinschreiben, dass der Mandant erst nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt hat, dass er eine RS-Versicherung hat.
Andreas

#3

19.07.2006, 08:47

Du kannst da einfach hinschreiben, Unterlagen in Kopie hin, ggf. kurze Erklärung dazu, um Kostendeckung bitten und Abrechnung dazu.

Nur vorsorglich:
Versicherungsnummer nicht vergessen, ist ein beliebter Fehler :wink:
Sassi
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#4

19.07.2006, 08:49

Guten Morgen Anucina,
also am besten ist es immer die Mandanten gleich bei Mandatsübernahme zu fragen, ob sie Rechtsschutzversichert sind und dann gleich eine Deckungsschutzanfrage zu machen. Sobald Ihr also jetzt die Unterlagen von der RSV vom Mandanten bekommt, einfach ein kurzes Schreiben an RSV mit der Bitte um Deckungsschutz und kurze Erläuterung worum es ging. Wenn Ihr dann eine positive Deckungsschutzzusage erhaltet, könnt Ihr dann unter Bezugnahme auf diese mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen bzw. die Rechnung die an den Mandanten ausgestellt ist dieser mit der Bitte um Erstattung übersenden.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Einen schönen Arbeitstag!
Liebe Grüße aus München
Gast

#5

19.07.2006, 09:15

Jetzt hab ich grad mitbekommen, dass ich gleich gegenüber dem Mdt. abrechnen soll. Dem haben wir schon seit 29.05. um Übersendung der Unterlagen gebeten. Das geht zu lang.

Na ja, dafür hab ich in der nächsten Sache schon die Unterlagen von Mdt. da mach ich jetzt Deckungszusage + Abrechnung gleichzeitig.
Gast

#6

19.07.2006, 09:32

Muss ich jetzt in dem Schreiben über die Deckungszusage genauer auf die Angelegenheit eingehen?
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Schnecke
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#7

19.07.2006, 09:46

Wir schreiben immer eine kurze Sachstandsbeschreibung und übersenden dann Unterlagen wie z. B. die Klage und gut ist!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Gast

#8

19.07.2006, 09:52

Naja, hier haben wir ihn nur schriftlich beraten. Also kann ich ja kurz beschreiben um was es ging und dann unser Schreiben beifügen, oder?
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Schnecke
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#9

19.07.2006, 09:56

So würde ich es machen, ob es dann noch unbedingt nötig ist Euer schreiben beizufügen, weiß ich nicht, ansonsten Schreiben vorbereiten und Chef fragen!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Gast

#10

19.07.2006, 11:17

Wie würdet ihr das dem Mdt. schreiben, dass ihr jetzt ihm gegenüber abrechnet weil wir von ihm die Unterlagen von der RSV nicht erhalten haben?
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