Hallo,
nachdem ich hier schon so viele super Antworten gefunden habe, musste ich mich einfach registrieren
... und hier kommt auch schon meine erste Frage:
Ich wurde von einem Kollegen als Terminsvertreter in einer Zivilsache beauftragt. Der Termin steht in Kürze an, und ich frage mich nun, "wann" ich meine Gebühren gegenüber dem Kollegen abrechnen kann.
Erst wenn das Urteil vorliegt, also das Verfahren abgeschlossen ist, oder bereits direkt nach dem Termin (da ich ja lediglich für den einen Termin beauftragt wurde, und mein Auftrag damit ja eigtl. abgeschlossen ist...(vorausgesetzt es bedarf keines weiteren Termins mehr))
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Wann rechne ich Terminsvertretung ab?
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Entweder mit dem Terminsbericht, wenn denn im Termin abgeschlossen wurde. Sonst den Kollegen um Bekanntgabe des Ergebnisses (zB bei Verkünder) bitten und dann abrechnen. Bei Widerrufsvergleich würde ich auch die Widerrufsfrist abwarten und um Bekanntgabe bitten. Also eigentlich immer dann, wenn DEIN Part wirklich erledigt und DEINE Gebühren klar sind.
Grüße - sansibar
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Vielen, vielen Dank!