Einlegung Widerspruch gegen MB

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isi
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#1

18.09.2007, 09:43

Guten Morgen, ihr lieben. Ich hab mal eine kurze Frage. Wir haben gestern gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Da heute aber Fristablauf ist, habe ich den Widerspruch gestern schon vorab gefaxt. Des ist doch dann in Ordnung, wenn ich den vorab ganz normal hin faxe, oder!?
Eigentlich ist es ne blöde Frage, aber ich will mich nochmal absichern. Schon mal vielen Dank und einen wunderschönen Arbeitstag!
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romex
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#2

18.09.2007, 09:53

Hallo Isi,

na klar ist das in Ordnung, wenn Du das vorab faxt, allerdings ist das mit dem Fristablauf nicht ganz so dramatisch, denn wenn der Widerspruch bei Gericht verspätet eingeht, wird er als Einspruch gegen den VB gewertet.

Also, keine Sorge!

Liebe Grüße

Peggy
Liebe Grüße,
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StineP

#3

18.09.2007, 09:54

Kann mich romex nur anschließen. Es ist in Ordnung, wenn du es faxt, aber nicht notwendig.

Wie romex treffend schreibt: Wenn das verspätet ankommen sollte, wird es als Einspruch gegen VB gewertet.
isi
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#4

18.09.2007, 09:55

Ja genau, ich wollte mich nur nochmal absichern. Vielen lieben Dank. :thx

Viele Grüße

Isi
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Bino
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#6

18.09.2007, 10:00

:zustimm
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#7

18.09.2007, 14:09

solange der VB noch nicht erlassen ist, ist die Widerspruchsfrist eh nicht abgelaufen
Sassi
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#8

18.09.2007, 15:07

das ganze findest Du unter § 694 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO
Liebe Grüße aus München
Teddybär14
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#9

18.09.2007, 15:16

Fax ist trotzdem besser, wir hatten hier letzten eine Sache, da war der Widerspruch nicht eingegangen bei Gericht, aus welchen Gründen auch immer und der VB wurde durch den Gerichtsvollzieher zugestellt, war unangenehmt für den Mandanten, als der GV vor der Tür stand

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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lady_lydili
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#10

18.09.2007, 15:41

ja, das glaub ich dir gerne,teddybar14. wenn ich ihn nicht vorab faxe, rufe ich daher meistens nach 2-3 tagen noch einmal an, ob er auch wirklich angekommen ist.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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