Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Jahren

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Bino
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#11

08.08.2012, 20:44

JSanny, wenn keiner meckert, ist es doch in Ordnung. Das spart Papier.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Lämmchen
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#12

08.08.2012, 20:53

Wir hatten immer die Soldan-Formulare und wenn ich mich richtig erinnere, waren das vier Seiten inkl. Original und einer Abschrift für die Akte. Das heißt, ich habe immer drei Seiten hingeschickt, wenn ich das mit Soldan gemacht habe und das habe ich auch beibehalten. :kopfkratz
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Gruftie
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#13

08.08.2012, 21:39

Ich mach es auch wie Bino...ich schicke vier Exemplare mit... ist halt alte Schule... :vogel
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#14

08.08.2012, 21:43

Gruftie hat geschrieben:Ich mach es auch wie Bino...ich schicke vier Exemplare mit... ist halt alte Schule... :vogel
vor allen Dingen richtige Schule :mrgreen:
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Gruftie
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#15

08.08.2012, 21:49

204

...ich wusste doch, dass Du noch was dazu sagen möchtest... :pfeif
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#16

08.08.2012, 21:54

mußtest, meine liebe Gruftie. Denn was richtig ist, soll richtig bleiben. :mrgreen:
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Adelia
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#17

09.08.2012, 08:05

Ich schicke meistens nur ein Exemplar mit. Bisher hat sich auch niemand beschwert. Wir lassen uns die Ausfertigung dann auch zurückschicken und schicken die selbst zum Gerichtsvollzieher, den bitten wir dann einfach entsprechende Kopien zu fertigen und uns in Rechnung zu stellen.
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