Kann mein Chef mir als Auszubildende den Urlaub streichen?

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Gast

#1

11.07.2006, 15:07

Hallo ich habe eine Frage.

Ich arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei als Auszubildende. Neben mir gibt es nur eine Festangestellte. Vor drei Wochen habe ich Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen. Nun ist letzte Woche meine Kollegin von der Leiter gefallen (arbeitsunfall) und mein Chef möchte das ich die nächsten Monate die Kanzlei alleine führe und mir meinen Urlaub streichen.
Darf er das?
Jara
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#2

11.07.2006, 15:18

Die Frage ist für mich eher, ob du bereit bist so viel Einsatz zu zeigen und einzuspringen?!

Streng genommen steht dir natürlich der Urlaub zu!

Ich würde sagen: SCHWIERIGE Situation!

Im wievielten Jahr bist du denn und wie lange ist dein letzter Urlaub her?
Klappt es sonst gut im Büro?

Ich würde mir gut überlegen an deiner Stelle, ob ich mich jetzt mit dem Chef anlege oder die Zähne zusammenbeiße...

Wenn sonst alle super ist und sie dir auch oft entgegenkommen, dann ist es eine völlig andere Situation wie wenn du schon ein Jahr keinen Urlaub mehr hattest usw. usf....
dadiber
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#3

11.07.2006, 15:22

Also

Du hast natürlich Anspruch auf deinen Urlaub. Soweit ich weiß, ist auch gesetzlich geregelt wer und wie jemand über den Urlaub verfügen darf. Ich hatte das Problem bei meiner Freundin mal, dass der Chef gesagt hat sie dürfe nur dann Urlaub nehmen wenn auch er Urlaub macht.

Dabei rausgekommen ist (kann die Gesetze jetzt nicht sagen), dass uns gesagt wurde dass der Chef über die Hälfte des Urlaubs der ihr zustand verfügen darf, also Vorschriften machen darf. Die andere Hälfte so wurde uns gesagt unterliegt nicht seiner Kontrolle.

Aber die Frage von Jara ist nicht unberechtigt. Hälst du es für klug dich mit deinem Chef anzulegen. An sich ist sowas vielleicht auch eine Chance, sich zu beweisen, zu sehen wo man steht und vor allem beim Chef einen guten Eindruck zu hinterlassen.

Das ganze hat natürlich Vor- und Nachteile.
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Gast

#4

11.07.2006, 15:22

Hallo...

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Nein, leider hatte ich dieses Jahr noch gar keinen Urlaub und müsste als Auszubildende also bis zu den Herbstferien warten. Nein mir kommt hier leider keiner entgegen. Meine Kollegin ist ständig krank und ich arbeite nur für sie mit. Ich war dieses Jahr noch gar nicht krank. Ich bin durchaus bereit zu helfen wo es geht. Aber meinen Urlaub möchte ich mir eigentlich nicht nehmen lassen. Ich bin im 3. Jahr und hab im Dezember meine Prüfung. Noch ein Grund mehr warum ich mich vorher noch einmal entspannen möchte.
Gast

#5

11.07.2006, 15:26

Hallo dadiber,

hat deine Freundin denn dann den Urlaub tatsächlich bekommen? Wer hat euch das denn gesagt das dies so ist und ihr Chef das nicht darf? Das klingt gut =)

Leider läuft in dieser Kanzlei einiges schief und ich denke ich habe genug bewiesen das ich viel für die Kanzlei tue.

Natürlich ist es blöd sich mit ihm anzulegen. Aber diesmal mag ich das auch nicht einfach schlucken =(
dadiber
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#6

11.07.2006, 15:39

Wir haben das Thema damals bei einem meiner Chefs (mittlerweile nichtmehr hier tätig) angerissen. Allerdings auch nur angerissen denn bei dem Chef meiner Freundin hat es dann gereicht dass man ein bisschen Ahnung vorzeigen konnte. Sie hatte danach nie wieder Probleme ihren Urlaub zu bekommen.

Allerdings war das auch nen Zahnarzt....du hast es hier mit einem Rechtsanwalt zu tun ;) wenn du verstehst was ich meine

Übrigens: HERZLICH WILLKOMMEN BEI FORENO
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Schnecke
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#7

11.07.2006, 16:14

Hallo Ipso,

erst einmal ein herzliches :welcome hier im Forum.

Nun zu Deinem Problem, ich habe mal in § 7 Abs. 1 BUrlG reingeschaut, demnach kann Dein Arbeitgeber schon sagen, daß Du auf den Urlaub verzichten mußt, da es hier um betriebliche Belange geht, aber nun weiß ich nicht wie es in der Ausbildung aussieht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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wifey
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#8

11.07.2006, 21:01

Hallo Ipso,

von mir auch ein herzliches Willkommen hier :sekt

Da ich letztens ein "ähnliches" Problem hatte kann ich nur sagen: JA, Dein Chef darf Deinen genehmigten Urlaub aufgrund dringender betrieblicher Belange verschieben (aber nicht ersatzlos streichen).

Nach Auskunft unseres Betriebsrates ist Dir der Urlaub sofort zu gewähren, wenn (in diesem Fall) Deine Kollegin wieder einsatzfähig ist.
Solltest Du Urlaub gebucht haben, muss Dein Chef Dir natürlich die Kosten, die Dir durch die Verschiebung entstehen, erstatten.

Ob es eine Sonderregelung für Auszubildende gibt, weiß ich nicht, denke aber mal, dass Du aufgrund Deiner Volljährigkeit sowieso nicht mehr darunter fallen würdest. :nachdenk
Viele Grüße

ich
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Jennifer
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#9

11.07.2006, 21:11

Schwierige Situation... die anderen haben ja schon viel dazu gesagt...

Weiß auch nicht, ob ich mich mit dem Chef anlegen würde... verstehen kann ich deinen Standpunkt aber natürlich auch, dass du vor der Prüfung nochmal Urlaub machen möchtest...

Herzlich willkommen übrigens auch noch von mir!

:yeah
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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