Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

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Steffikautz
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#1

03.09.2007, 10:12

Guten Morgen,

habe da ne kurze Frage, die ihr bestimmt schnell beantworten könnt:

Wir haben für einen Mandanten lediglich eine Verkehrszentralregisterauskunft eingeholt. Nichts weiter. Keine Akte angelegt, kein Gespräch geführt. Jetzt soll ich dem Mandanten ne Rechnung schicken. Was würdet ihr berechnen? Ne 2302 für ein einfaches Schreiben? Nach welchem Wert?

Danke schon mal im Voraus!
jenniver
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#2

03.09.2007, 10:16

Ich würde sagen eine 2302 nach dem Regelgegenstandswert von 4000,00.
Steffikautz
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#3

03.09.2007, 10:23

und woraus ergibt sich der Regelgegenstandwert??
jenniver
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#4

03.09.2007, 10:25

Aus § 23 Absatz 4 RVG
Steffikautz
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#5

03.09.2007, 10:29

Super, Danke!!
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#6

03.09.2007, 14:11

wozu wurde das denn gebraucht? kann man da evtl. Strafgeb abrechnen? aber ihr wisst schon, das der Mdt das auch selbst machen kann ;-)
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