Guten Morgen,
habe da ne kurze Frage, die ihr bestimmt schnell beantworten könnt:
Wir haben für einen Mandanten lediglich eine Verkehrszentralregisterauskunft eingeholt. Nichts weiter. Keine Akte angelegt, kein Gespräch geführt. Jetzt soll ich dem Mandanten ne Rechnung schicken. Was würdet ihr berechnen? Ne 2302 für ein einfaches Schreiben? Nach welchem Wert?
Danke schon mal im Voraus!
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
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und woraus ergibt sich der Regelgegenstandwert??
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Super, Danke!!