Pflichtteilsverzichtsverträge (Anzeigepflicht)

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Julie
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#1

06.07.2006, 17:06

[font=Comic Sans MS]Ich hab mal eine Frage:

Müssen Pflichtteilsverzichtsverträge bei den zuständigen Geburtsstandesämtern angemeldet werden? Bei Erbteilsverzichtsverträgen ist mir schon klar, dass das angezeigt werden muss, aber bei Verträgen in denen ausschließlich auf den Pflichtteil verzichtet wird?

Habe leider das erste Mal so einen Vertrag gemacht. Vorher nur in Verbindung mit einem Erbteilsverzichtsvertrag.

Lg, Sandra[/font]
[b]Lg, Julie[/b]
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Lena
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#2

06.07.2006, 17:20

Nein - reine Pflichtteilsverzichtsverträge müssen nicht angezeigt werden, da dadurch nicht die Erbfolge geändert wird!

Ich hatte mir mal irgendwann ne Liste gemacht, was alles dem Standesamt angezeigt werden muss - die stell ich grad noch mit rein:
- Erbverträge, wenn sie beim Notar verwahrt werden (besser ist es ja eigentlich die auch zur Verwahrung ans Gericht zu geben),
- Aufhebungsverträge zu Erbverträgen,
- Rücktritts- und Anfechtungserklärungen zu (gemeinschaftlichen) Testamenten und Erbverträgen,
- Erbverzichtsverträge,
- Eheverträge (oder bei gleichgeschl. Lebenspartnern) wenn sie erbrechtliche Auswirkungen haben (wie Güterstandswechsel o.ä.),
- Rechtswahl nach Art. 15 II EGBGB - weil sich das ja auch auf das Erbrecht auswirken kann!

Sodele, schönen FEierabend allerseits!
Liebe Grüße
Lena

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Julie
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#3

06.07.2006, 18:51

:thx
[b]Lg, Julie[/b]
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