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Gast
#1
29.06.2006, 15:49
Hallo, habe gleich noch mal ne Frage an Euch:
Wir haben für unseren Mandant einen Vertrag zur Überlassung von Werbeflächen / Bandenwerbung gekündigt. Was ist denn hier der Streitwert?
Ich würde hier von einem Streitwert von dem einjährigen Jahresbetrag ausgehen, ist dass so richtig?
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Bärchen
#2
29.06.2006, 16:21
Ohne genau nachgesehen zu haben, würde ich mal das gleiche sagen.
Die Jahresmiete ist m.E. völlig o.K.? Oder ist irgendjemand anderer Meinung?
Gruß Nina